Gratis-Webinare der GUTcert: Archiv
Im Archiv finden Sie alle Aufzeichnungen und Präsentationen von Gratis-Webinaren der GUTcert GmbH.
Anlagenkombinationen gemäß InnAusV – Anforderungen, Nachweisführung & Erfahrungsberichte
18. September 2024
ISO 50001 oder EMAS – Entscheidungshilfe zur Erfüllung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG)
16. April 2024
Was heißt Klimaneutralität bei Veranstaltungen? – Der Event Carbon Footprint und die Bedeutung externer Überprüfung
22. November 2023
Arbeitssicherheit ISO 45001: Erfahrungsbericht nach viereinhalb Jahren und Ausblick
13. Oktober 2023
Auswirkung des BEHG auf thermische Verwertungsanlagen (Müllverbrennung): Überwachung und Berichterstattung
16. Februar 2023
Nachträgliche Umwallung von Biogasanlagen nach AwSV: Praxis, Theorie und Sicht der Behörden
4. Oktober 2022
Energiebezogene Investitionen nach DIN EN 17463 (ValERI): Anwendung und Ausgestaltung
9. September 2022
Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 – an der Schwelle zum "Management einer Nachhaltigen Entwicklung"
10. Juni 2022
Qualitätsmanagement nach ISO 9001: Lösungsansätze zum Umgang mit externen und neuen gesetzlichen Anforderungen
25. März 2022
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Umsetzung der Anforderungen an Informationssicherheit
16. März 2022
Anlagenkombinationen gemäß InnAusV – Anforderungen, Nachweisführung & Erfahrungsberichte
Seit 2020 können innovative Anlagenkombinationen verschiedener erneuerbarer Energien an Ausschreibungsrunden der BNetzA teilnehmen und bei Zuschlagserteilung eine 20jährige Förderung gemäß InnAusV (Innovationsausschreibungsverordnung) erlangen.
Ähnlich wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat sich auch hier der Wortlaut des Gesetzes – der bezüglich der zu erfüllenden Anspruchsvoraussetzungen eher karg ist – bis heute mehrmals geändert. Je nachdem, zu welchem Termin ein Zuschlag erteilt wurde, gelten unterschiedliche „Kann“- und „Muss“-Anforderungen. Das stellt diejenigen, die mit der Planung und Realisierung der Anlagen befasst sind, vor unterschiedliche Herausforderungen.
Zuschlag erhalten, Anlage realisiert – Was jetzt?
Nach Zuschlagserteilung muss die Anlage innerhalb von zweieinhalb Jahren wie geplant errichtet und in Betrieb genommen sein. Um am Ende auch die Marktprämie zu erhalten, benötigt der Netzbetreiber ein Gutachten über die Bestätigung der jeweils geltenden Anspruchsvoraussetzungen.
Um etwas Klarheit in das Wirrwarr der Voraussetzungen zu bringen und Ihnen praxisnahe Einblicke in die Projektierung und die gutachterliche Bestätigung der innovativen Anlagenkombinationen zu geben, laden wir Sie herzlich zu unserem kostenlosen Webinar ein.
Im Webinar bündeln wir Wissen und bringen Betreiber von innovativen Anlagenkombinationen mit Anlagenbauern/-projektierern und Zertifizierungsstelle zusammen, um Fragen im direkten Austausch zu klären.
Programm:
- Nachweisführung gemäß InnAusV bei der GUTcert | Saskia Wollbrandt (GUTcert GmbH)
- Projektvorstellung und Erfahrungsbericht | David Lerbs (TRICERA ENERGY GmbH)
- Praktischer Erfahrungsbericht über die Projektrealisierung von Innovationsanlagen | Lukas Mogg (Green Energy 3000 GmbH)
Vortrag von Saskia Wollbrandt: Download (.pdf)
Vortrag von David Lerbs: Download (.pdf)
Vortrag von Lukas Mogg: Download (.pdf)
ISO 50001 oder EMAS – Entscheidungshilfe zur Erfüllung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG)
Mit der Veröffentlichung des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18.11.23 werden Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS verpflichtet. Hierfür haben die betroffenen Unternehmen 20 Monate Zeit.
Aus der Resonanz unserer Kunden stellen wir fest, dass sie sich nun mit mehreren Herausforderungen konfrontiert sehen und es viele Fragen zur Umsetzung gibt: Bin ich von dem Gesetz betroffen? Wie berechnet sich der Gesamtenergieverbrauch und welche Standorte und Firmierungen müssen einbezogen werden? Welches System passt am besten zu meinem Unternehmen und wie zeit- und ressourcenaufwendig ist jeweils die Implementierung? Welche Risiken und Chancen ergeben sich aus der Entscheidung für ein System?
Mit unserem Webinar möchten wir Wissen und Erfahrungen aus 29 Jahren EMAS-Validierung und über 20 Jahren mit der Prüfung bzw. Zertifizierung von Energieeffizienzsystemen mit Ihnen teilen und offene Fragen klären.
Das BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH, Energie- und Umweltberater seit 40 Jahren, unterstütz uns hierbei und gibt Ihnen einen Überblick über die Pflichten und Fristen des EnEfG.
Das EnEfG – Inhalte und Verpflichtungen:
- Der Gesamtenergieverbrauch – Bin ich betroffen?
- Organisationsstrukturen und Firmierungen – Was sollte ich mit einbeziehen?
- EnMS nach ISO 50001 und UMS nach EMAS – Zwei Wege führen zum Erfolg
- Unternehmensziele identifizieren und im MS verwirklichen
- Vor- und Nachteile – 50001 vs. EMAS
- Zertifizierung/Validierung – Ablauf und Aufwand
Vortrag von Marek Fritz (BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH): Download (.pdf)
Vortrag von Jochen Buser (GUTcert GmbH): Download (.pdf)
Der Weg zur Carbon Neutrality: Vorstellung und Analyse der neuen ISO 14068
Klimaneutralität, Net-Zero, Carbon Neutrality und Co. sind in aller Munde und werden in verschiedenen Formen öffentlich kommuniziert (sog. „Claims“). Diese Behauptungen werden derzeit aber immer wieder durch Gerichte geprüft und müssen teilweise wieder zurückgenommen werden. Bisher gab es keine in der Breite akzeptierte und für Unternehmen direkt anwendbare Grundlage, um sich als Organisation als "carbon neutral" zu bezeichnen.
Mit der Veröffentlichung der „ISO 14068-1 – Transition to Net Zero – Part 1: Carbon Neutrality“ ist eine grundlegende Norm geschaffen worden, die einheitliche Anforderungen an die Ermittlung von Treibhausgasen, an Reduktionsverpflichtungen und Zielsetzungen, Kompensation und an die öffentliche Kommunikation des Claims setzt.
Ziel unseres Webinars ist es, die ISO 14068 ausführlich vorzustellen und die Anforderungen auf ihre Auswirkungen hin zu analysieren.
Themenschwerpunkte im Zusammenhang mit dem Ziel „Carbon Neutrality“:
- Aktueller Überblick zu „Carbon Neutrality“ und vergleichbaren Claims
- Vorstellung des Inhalts der ISO 14068-1
- Diskussion und Analyse der Auswirkung der Anforderungen
Referent:
Florian Himmelstein | Stellv. Fachleiter Carbon Footprint/Klimaneutralität | GUTcert GmbH
Vortrag: Download (.pdf)
FAQ zum Webinar: Download (.pdf)
Was heißt Klimaneutralität bei Veranstaltungen? – Der Event Carbon Footprint und die Bedeutung externer Überprüfung
Eine Studie der Universität Freiburg ergab, dass bei dreitägigen Veranstaltungen jeder Besucher durchschnittlich 0,5 bis 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente verursacht. Um das 1,5-Grad-Ziel von Paris zu erreichen, darf jeder Mensch weltweit bis 2030 jährlich maximal 2,5 Tonnen CO2-Äquivalente verursachen. Dies zeigt, wie kohlenstoffintensiv eine Veranstaltung sein kann und wie wichtig es ist, diese Aktivitäten zu dekarbonisieren. Zudem kommen mit der CSRD und der Green Claims Directive umfassende Berichtsanforderungen und Anforderungen an die Kommunikation von umweltbezogenen Aussagen, die auch die Veranstaltungsbranche in großem Maßstab betreffen werden.
Ziel unseres kostenfreien Webinars ist es, Unternehmen die Wege zu einer verlässlichen und belastbaren Treibhausgasbilanz für jegliche Eventformate zu zeigen. Darüber hinaus klären wir über aktuelle Berichtsanforderungen und Standards bezogen auf Treibhausgasbilanzierung und Klimaneutralität auf.
Themenschwerpunkte:
- Begriff: Klimaneutralität – aus Zertifizierungs- & Eventplanner-Sichts
- Erstellung eines „belastbaren“ Event Carbon Footprint
- Klimaneutralität von Veranstaltungen – Standards und Anforderungen
- Externe Überprüfung eines Event Carbon Footprint & Klimaneutralität
- Ableitung von Zielen, Maßnahmen und Kommunikation
Referenten:
Clemens Arnold | Geschäftsführer | 2bdifferent GmbH & Co. KG
Florian Himmelstein | Stellv. Fachleiter Carbon Footprint/Klimaneutralität | GUTcert GmbH
Vorträge: Download (.pdf)
Arbeitssicherheit ISO 45001: Erfahrungsbericht nach viereinhalb Jahren und Ausblick
Die ISO 45001:2018 ist nun gut fünf Jahre alt und die GUTcert GmbH führt seit knapp ebenso langer Zeit Zertifizierungen nach dieser Norm durch. Inzwischen sind alle unsere Kunden von der BS OHSAS zur neuen ISO-Norm gewechselt. Höchste Zeit zu analysieren, wo die Knackpunkte und Schwierigkeiten lagen. Im Webinar stellen wir vor, wo unsere Auditoren in den ersten drei und den anderthalb folgenden Jahren am häufigsten Verbesserungspotential gesehen oder sogar Nachforderungen gestellt haben. Auch zeigen wir auf, wie die Feststellungen sich über die Jahre entwickelt haben. Diese Erkenntnisse können Sie für Ihr Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGAMS) auch ohne – bzw. vor – einer externen Prüfung kritisch bewerten und etwaige Schwächen frühzeitig beseitigen oder Verbesserungspotentiale ermitteln.
Außerdem gibt es noch einen Rundumschlag mit Informationen zur High Level Structure (HLS), zu aktuellen Entwicklungen in der ISO 45001-Familie, zu den schon veröffentlichen Leitfäden ISO 45003 (Psychosoziale Gesundheit) und ISO 45005 (Sicheres Arbeiten in einer Pandemie) sowie einen kurzen Exkurs zur Zertifizierung ISO 45001 vs. Prüfung nach BG AMS.
Ergänzend geben wir Ihnen einen Ausblick auf die aktuellen Entwicklungen zur Klimaneutralität und damit verbunden auf die Treibhausgasbilanzierung und das Klimamanagement, um Sie auf kommende Herausforderungen vorzubereiten.
Programm:
Arbeitssicherheit nach ISO 45001:2018 | Seán Oppermann, GUTcert GmbH
- Überblick über die ISO 45001 Familie
- Integration durch die High Level Structure (HLS)
- Zertifizierung ISO 45001 vs. Prüfung nach BG AMS
Erfahrungsbericht aus der Zertifizierung | Seán Oppermann
- Übersicht von Auditfeststellungen aus den ersten Jahren (Migration) der Begutachtungen
- Vergleich mit den ersten Zyklen nach der Migration
- Korrekturmaßnahmen und allgemeine Handlungsempfehlungen
Ausblick zum Klimamanagement | David Kroll, GUTcert GmbH
Vorträge: Download (.pdf)
Komplexe Fördermittel für eine klimaneutrale Zukunft: So nehmen Sie jede Hürde
Eine Unternehmensbefragung des Verbands Klimaschutz-Unternehmen Ende vergangenen Jahres hat ergeben, dass jeder zweite befragte Betrieb bei Fördermitteln oder Finanzierungen auf dem Weg zur Klimaneutralität auf Schwierigkeiten stößt. Die am häufigsten genannten Hürden bei Förderprogrammen: zu komplex, zu aufwändig und zu intransparent. Fördermittel können Investitionen jedoch häufig erst profitabel werden lassen und unterstützen Sie bei den unterschiedlichsten Vorhaben.
Ziel des Webinars ist es, Unternehmen die Angst vor dem Beantragen von Fördermitteln zu nehmen und die aktuell relevantesten Programme für mehr Klimaschutz zu zeigen. Wir geben einen umfangreichen Überblick über die Förderlandschaft in Deutschland und einen kleinen Einblick in das Beihilferecht.
Themenschwerpunkte im Zusammenhang mit den Zielen Klimaneutralität und Energieeinsparung:
- Überblick Fördermittel in Deutschland
- Relevante Zuschuss- und Förderdarlehensprogramme
Referenten:
- Timo Milenkovic | Leiter Strategische Finanzierung & Förderdarlehen | REM CAPITAL AG
- Michael Boos | Teamleiter / Senior Projektingenieur | REM CAPITAL AG
- Frieder Glimm | Business Development Manager | REM CAPITAL AG
Vorträge: Download (.pdf)
Green Claims: Was aktuelle Urteile und die neue EU-Richtlinie bedeuten
Einer Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 zufolge wurden 53,3 % der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt und 40 % waren nicht belegt. Mit einem Vorschlag der EU-Kommission vom 22. März 2023 sollen die Verbraucher größere Klarheit im Bereich nachhaltige Kaufentscheidungen erhalten und Unternehmen mit wahren Anstrengungen leichter erkennbar sein.
Mit unserem Webinar informieren wir Sie über die derzeitige Rechtsprechung zu Green Claims und kommende Gesetzgebungen sowie damit verbundene Chancen und Risiken für Unternehmen auf dem europäischen Markt. Wir besprechen aktuelle Entwicklungen in diesem Feld, erläutern entsprechende Vorschläge von europäischer Ebene und geben Informationen zu Zertifizierungsmöglichkeiten.
Programm:
- Überblick zum „Klimaneutralitäts“-Claim aus Sicht einer Prüfgesellschaft
Florian Himmelstein – stellv. Fachleiter Carbon Footprint/Klimaneutralität – GUTcert - Aktuelle Rechtslage zu Green Claims (Beispiele aus unterschiedlichen Branchen)
Dr. Daniel Kendziur – Partner, Rechtsanwalt – Simmons & Simmons LLP - Aktueller Entwurf der EU KOM zur Green Claims Richtline
Dr. Daniel Kendziur
Vortrag von Florian Himmelstein (GUTcert): Download (.pdf)
Vortrag von Dr. Daniel Kendziur (Simmons & Simmons LLP):Download (.pdf)
Auswirkung des BEHG auf thermische Verwertungsanlagen (Müllverbrennung): Überwachung und Berichterstattung
Als zentrales Element der Klimaschutzpolitik hat die Bundesregierung seit 2021 neben dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) mit dem Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG) ebenfalls einen nationalen Emissionshandel eingeführt. Erfasst werden sollen alle in Verkehr gebrachten Emissionen, die nicht dem EU-ETS unterliegen.
Die Abfallverbennungsanlagen werden mit dem Beschluss der zweiten Änderung des BEHGs vom 20.10.22 – in Kraft getreten am 17.11.22 – verifizierungspflichtig.
Für Abfallverbrennungsanlagen ist ab dem Jahr 2024 eine Abgabe von Zertifikaten verpflichtend. Bereits in diesem Jahr muss jedoch ein Überwachungsplan eingereicht werden, der dann von der Behörde (Deutsche Emissionshandelsstelle – DEHSt) genehmigt wird. Wir informieren Sie über die aktuellen Vorgaben, bringen Sie auf den aktuellen Stand und erläutern Ihnen das Emissionshandelssystem.
Die letzte Entwicklung in der Sache war der Beschluss der EBeV 2030 durch das Kabinett am 21.12.2022, der ohne Aussprache erfolgt ist. Die Verordnung enthält somit weiterhin die Bestimmungen zur Berichterstattung für Abfallverbrennungsanlagen.
Zusammen mit der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) und der EEW Energy from Waste GmbH informieren wir Sie über aktuelle Anforderungen zum nationalen Emissionshandel und weitere politische Entwicklungen.
- Präsentation der wesentlichen Inhalte der neuen Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030), (GUTcert)
- Ergebnisse und Implikationen der Studie der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu den Auswirkungen des Brennstoffemissionshandels auf die Abfallwirtschaft (GUTcert)
- Umsetzung des BEHG im Bereich Abfallverbrennung (Michael Hoffmann, EEW Energy from Waste)
- Ausblick und Entwicklung (Martin Treder, ITAD)
Vortrag von David Kroll (GUTcert): Download (.pdf)
Vortrag von Michael Hoffmann (EEW): Download (.pdf)
Vortrag von Martin Treder (ITAD): Download (.pdf)
Workshop: Nachweiserstellung in Nabisy
Bezüglich der aktuellen Frist zur Erstellung von Nabisy-Nachhaltigkeitsnachweisen für das erste bis dritte Quartal 2022 zum 30.01.2023 haben uns viele Anfragen erreicht: Wie erhalte ich einen Zugang zu Nabisy? Wie sollen die notwendigen Daten in die Online-Datenbank eingetragen werden? Wann müssen die Nachhaltigkeitsnachweise erstellt werden? Da wir als Zertifizierungsstelle keinen Zugang zu Nabisy haben und daher auch keine Informationen zum Umgang mit der Online-Datenbank weitergeben können, haben wir die Chance genutzt, zusammen mit dem Beratungsunternehmen agriportance einen Workshop zu Nabisy zu erarbeiten.
Mit unserem kostenlosen Webinar möchten wir den Fokus auf das Thema Nabisy-Nachhaltigkeitsnachweise und die Eintragung in der Datenbank legen.
Programm:
- Vorstellung der GUTcert GmbH
- Vorstellung agriportance GmbH
- Einführung: Nabisy
- Wer kann Nabisy wie nutzen?
- Nabisy: Biomassecodes Biomethan
- Praxis-Simulation Nabisy: Registrierung und Anwendung
- Fragen und Diskussion
Download:
Präsentation & Video agriportance GmbH: Download
Vortrag GUTcert GmbH: Download (.pdf)
Nachträgliche Umwallung von Biogasanlagen nach AwSV: Praxis, Theorie und Sicht der Behörden
Ab dem 1. August 2022 sind Biogasanlagen, die vor Inkrafttreten der AwSV errichtet worden sind, mit einer Umwallung zu versehen. Zahlreiche Betreiber konnten diese Frist nicht einhalten. Ein Grund hierfür liegt in der Fachbetriebspflicht für das Errichten einer Umwallung. AwSV-Fachbetriebe mit Kenntnissen im Erdbau sind jedoch schwer zu finden.
Frist versäumt – Was jetzt?
Die Umweltministerien der Länder hüllen sich teils in Stillschweigen oder kündigen unterschiedliche Verfahrensweisen ab dem 1. August 2022 an. Und selbst wer proaktiv handeln möchte, wird Schwierigkeiten haben einen Fachbetrieb zu finden. Darüber hinaus ist die Gültigkeit technischer Regeln unklar: Die TRwS 793-1 beinhaltet zunächst nur die Errichtung neuer Anlagen, die TRwS 793-2 für bestehende Biogasanlagen ist noch in Arbeit.
In unserem kostenlosen Webinar möchten wir Betreiber von Biogasanlagen mit Behörden, Sachverständigen und Anlagenbauern zusammenbringen, um rechtliche sowie technische Fragen in Vorträgen und im direkten Austausch zu klären.
Programm:
- TRwS 793-1: Inhalte und Praxistipps, speziell Umwallungen; aktueller Stand TRwS 793-2
Arnold Niehage – Hauptautor TRwS 793-1, Sprecher der AG IG-6.15 TRwS 793 Biogasanlagen 1
Vortrag: Download (.pdf) - Behördlicher Umgang mit nachträglichen Umwallungen, Fachbetriebspflicht für Umwallungserrichtung, Verzicht auf eine Umwallung mit Zustimmung der zuständigen Behörde
Andreas Mühlberg – Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandeburg, Wasser- und Bodenschutz
Vortrag: Download (.pdf) - Praxiserfahrungen aus Sicht eines Fachbetriebs: Risiken, Kosten, zeitlicher Umfang
Roland Reiter – AEV Energy GmbH, AwSV-Fachbetrieb
Vortrag: Download (.pdf) - Ablauf AwSV-Prüfung im Bereich Biogasanlagen, speziell Umwallungen
Markus Grob – GUTcert, AwSV-Sachverständiger
Vortrag: Download (.pdf) - Leistungen der GUTcert für Betreiber von Biogasanlagen im Bereich AwSV
Andre Klunker – GUTcert, Projektbearbeiter AwSV
Vortrag: Download (.pdf)
Energiebezogene Investitionen nach DIN EN 17463 (ValERI): Anwendung und Ausgestaltung
Aufgrund der aktuellen politischen und energiewirtschaftlichen Lage werden Unternehmen früher als angenommen dazu verpflichtet, ihre identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen aus den Energieaudits und Umwelt- und Energiemanagementsystemen umzusetzen. Als Grundsatz ist dazu laut „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)“ eine systematische Wirtschaftlichkeitsanalyse nach ValERI (DIN EN 17463) vorgesehen.
Als wirtschaftlich werden Maßnahmen eingestuft, die laut ValERI bei einem Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert ergeben. Entsprechende Maßnahmen sind ab 01. Oktober 2022 umgehend bzw. spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen, d.h. bis spätestens März 2024. Betroffen sind Unternehmen, die nach § 8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind und einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 GWh aufweisen (und nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht genehmigungsbedürftig sind).
Die Ermittlung, Bewertung und Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen sollen durch externe Auditoren, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigt werden. Obwohl die Bestätigung als Ex-Post-Überprüfung zu verstehen ist, müssen die Unternehmen unseres Erachtens bereits jetzt bewerten, ob die Methodik zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung korrekt stattfindet und alle relevanten Maßnahmen identifiziert wurden, um die richtigen Weichen für die Umsetzung zu stellen. Das Webinar soll bei der Anwendung und Ausgestaltung der energiebezogenen Investitionen nach DIN EN 17463 (ValERI) unterstützen.
Excel-Tool von Prof. Dr. Ulrich Nissen: Download (.xlsx)
Erklärung zur Anwendbarkeit (SoA) – 114 notwendige Fragen an Ihr ISMS
Das SoA birgt für viele Informationssicherheitsbeauftragte Unsicherheiten, da aus der ISO/IEC 27001:2013 die Umsetzung nicht klar hervorgeht. Im kostenfreien Webinar klären wir Fragen rund um die Anwendbarkeitserklärung und geben praktische Tipps zur Erstellung.
SoA – ein Schlüsselwort in der Informationssicherheitswelt sowie eine der wichtigsten Unterlagen, die Sie für die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2013 erstellen müssen. Wir sind überzeugt, dass man diese Aufgabe in aller Ruhe und strukturiert angehen kann – trotz aller Sorgen, die durch die fehlende Konkretisierung in der Norm entstehen mögen. In unserem Webinar steht deshalb die praktische Umsetzung der Anwendbarkeitserklärung im Fokus. Wir beantworten die Frage, in welchen Fällen man ein SoA benötigt und stellen bewährte Methoden zur Anwendung vor. Zusätzlich zeigen wir die Vorteile der Vorbereitung einer Anwendbarkeitserklärung für Ihr ISMS auf.
Programm:
- Ist jedes SoA ein Schlüsseldokument im ISMS?
- Annex A und 114 Maßnahmen – wozu, warum, weshalb?
- Ausschlüsse – anwendbar oder nicht anwendbar?
- Einschlüsse/Ausschlüsse – richtig dokumentieren und begründen
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Weitere Quellen für Maßnahmen: B3S, 27799, 27019
Erfahrungsaustausch 360º – Diskussion mit unseren Kunden, die schon über ein ISMS verfügen, erfahrenen ISMS-Auditoren sowie eine Perspektive der Zertifizierungsstelle.
Unsere Diskussionsgäste:
Frau Dr. Cornelia Kappler – ISMS-Auditor & Berater
Herr Thomas Rotter – IT-Sicherheitsbeauftragter, Stadtwerke Hünfeld
- Vorbereitung eines SoA – Fakten und Schwierigkeiten
- Schritt für Schritt – Umsetzung eines SoA
- Was ist zu beachten? Risikoanalyse SoA
- Offene Fragen
Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 – an der Schwelle zum "Management einer Nachhaltigen Entwicklung"
Seit April dieses Jahres steht unser Umweltleitfaden kostenlos zum Download zur Verfügung. Jetzt stellen wir ihn in unserem Webinar vor, mit unserem Geschäftsführer und Autoren, Herrn Prof. Dr.-Ing. Lieback, unterstützt durch den VNU.
Auch wenn die ISO 14001 ein lange etabliertes Umweltmanagementsystem ist, hat sie an Aktualität doch nichts verloren – im Gegenteil: Die Rolle des Umweltmanagements im Kontext von Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz nimmt an Bedeutung eher zu.
Um Ihnen den Einstieg in Ihr eigenes Umweltmanagementsystem zu erleichtern oder neue Perspektiven für Ihr bestehendes System zu bieten, legen wir in der Veranstaltung den Fokus auf den aktuellen politischen Hintergrund und den effizienten und wirksamen Aufbau eines Managementsystems nach ISO 14001 und den weiteren Weg zum Klimamanagement:
Programm:
- Eröffnung/Einleitung: Jochen Buser / David Kroll / Anna Büttgen
- Vorstellung der GUTcert
- Historie der GUTcert zum Umweltmanagement
- Integrierte Managementsysteme auf dem Weg zum Nachhaltigkeitsmanagement
- Umweltmanagement im politischen Kontext: VNU
- Vorstellung VNU
- Führungskräfte im Umweltmanagement richtig einbinden – so geht's
- Aktuelle Entwicklung und Hilfestellungen: Prof. Dr.-Ing Jan Uwe Lieback
- Neuer Leitfaden ISO 14001:
- Motivation zur Veröffentlichung
- Inhalt, Aufbau
- Branchenbezug
- Ausblick Klimaneutralität: David Kroll / Florian Himmelstein
- Schnittstellen Umwelt- und Klimamanagement
Vortrag Lennart Schleicher (VNU): Download (.pdf)
Vortrag Prof. Dr.-Ing Jan Uwe Lieback, Anna Büttgen, Jochen Buser & David Kroll (GUTcert): Download (.pdf)
GUT zu Wissen – Energiebezogene Investitionen systematisch bewerten dank „ValERI"
Dass Beihilfen an bestimmte Gegenleistungen gekoppelt werden, ist nichts Neues und wird so schon seit geraumer Zeit im Rahmen von Verordnungen und Gesetzten praktiziert. Doch das sogenannte „Gegenleistungsprinzip“ wird im Rahmen der klimapolitischen Zielerreichung zunehmend an messbare Erfolge bzw. Gegenleistungen wie beispielsweise die Umsetzung von konkreten Energieeffizienzmaßnahmen geknüpft. Aktuell ist bei dem sogenannten „Osterpaket“ des BMWK die Umsetzung von wirtschaftlich durchführbaren Energieeffizienzmaßnahmen Voraussetzung für stromkostenintensive Unternehmen. Für die wirtschaftliche Bewertung bedarf es jedoch einer fundierten und einheitlichen Einstufung von energiebezogenen Investitionen, die nun mit der DIN EN 17463 „ValERI“ Einzug erhält. Direkte Verweise sind auch in die Beihilfeverfahren für die Strompreiskompensation aus dem Emissionshandel oder der Carbon-Leakage-Sektoren aus dem Brennstoffemissionshandel aufgenommen worden.
Um finanzielle Beihilfen zu beantragen, wird die wirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz mittels ValERI damit zunehmend gelebte Praxis für Unternehmen, aber auch Auditoren, Behörden etc.
Mit unserem Webinar möchten wir Sie über die Grundlage von Kapitalwertberechnungen für ERIs (englisch: energy related investments, energiebezogene Investitionen) für Ihre Maßnahmen informieren und Ihnen darlegen, für welche rechtlichen Anforderungen diese Bewertungen zukünftig relevant sind oder werden könnten.
Programm:
- Vortrag und kleiner Workshop zu Inhalten und Anwendung der DIN EN 17463 „ValERI“ inkl. exemplarischer Berechnung mit einem der Väter der Norm (Prof. Dr. Ulrich Nissen)
- Anwendung der Norm in den diversen Beihilfeverfahren (BECV, Transformationskonzepte, Strompreiskompensation etc.)
- Prüfverfahren und Einbindung in bestehende Zertifizierungen (Umwelt/Energie)
- Weitere FAQs
Vortrag Prof. Dr. Ulrich Nissen: Download (.pdf)
Vortrag Jochen Buser & David Kroll (GUTcert): Download (.pdf)
Qualitätsmanagement nach ISO 9001: Lösungsansätze zum Umgang mit externen und neuen gesetzlichen Anforderungen
„Qualität ist der Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale eines Objekts Anforderungen erfüllt“ (ISO 9000:2015). Aus diesem Grund müssen Unternehmen, die ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem betreiben, interne und externe Anforderungen und Interessengruppen identifizieren, bewerten und entsprechende Maßnahmen umsetzen. Unternehmen müssen diese für die Steuerung von extern bereitgestellten Prozessen, Produkten und Dienstleistungen berücksichtigen.
Es gibt verschiedene externe Anforderungen an die Lieferkette: behördliche und gesetzliche Forderungen, Kunden- und Lieferantenanforderungen wie auch Forderungen von Nichtregierungsorganisationen. Im Rahmen des Webinars sprechen wir die Vorgaben der ISO 9001 zum Umgang mit externen Anforderungen an die Lieferkette, das neue Lieferkettengesetz und vor allem das Thema gesetzliche Konformität in der Lieferketten an.
Programm:
- Download
- Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 und die Compliance im Unternehmen | Andreas Lemke, Prokurist GUTcert
- Lieferkettengesetz – Schnittstelle zw. ISO 9001 und Nachhaltigkeit | Yulia Felker, GUTcert Bereichsleiterin nachhaltige Entwicklung; Lead-Auditorin nachhaltigkeitsrelevante Prüfungen (Validierung von Nachhaltigkeitsberichten nach DNK/GRI)
- Erfahrungen aus der Prüfung ISO 9001 – Praktische Ansätze zur Umsetzung | Katja Winkelmann, WiAC Winkelmann Services GmbH; GUTcert Lead-Auditor ISO 9001
Vortrag Andreas Lemke: Download (.pdf)
Vortag Yulia Felker: Download (.pdf)
Vortrag Katja Winkelmann: Download (.pdf)
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Umsetzung der Anforderungen an Informationssicherheit
Das Webinar stellt den DiGA-Leitfaden als Werkzeug zum Umgang mit externen und gesetzlichen Anforderungen wie der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) vor und thematisiert praktische Hinweise.
Haben Sie auch eine DiGA-App? Dann überlegen Sie bestimmt, wie Sie schnell und effizient Ihre Anwendung in das DiGA-Verzeichnis bekommen. Um die Anbieter von DiGA beim Bewältigen dieser neuen Anforderungen zu unterstützen, hat die GUTcert gemeinsam mit ihrer Tochter Berlin Cert einen Leitfaden entwickelt, mit dem die Integration eines ISMS in das bestehende Qualitätsmanagementsystem für das Medizinprodukt gelingt.
Programm:
1. Der DiGA-Leitfaden der GUTcert
- Übersicht der Ausgangssituation
- Externe Anforderungen und deren Umsetzung im DiGA-Leitfaden
- Vorstellung der Fünf Stufen – Integration ISO/IEC 27001 in ein QM-System EN 13485
- Weitere Anforderungen: Sicherheitsanforderungen, Datenschutz
2. Erfahrungsaustausch – Diskussion
- Umsetzung ISO 27001 bei DiGA-Herstellern
- Schritt für Schritt
- Was ist zu beachten? Risikoanalyse, SoA
- Offene Fragen
Vortrag Ulrich Wegener & Bozena Jakubowska: Download (.pdf)
Inhouse | DB Veranstaltungsticket | FAQ | AGB
Mit unserem monatlichen Newsletter "GUT zu Wissen" sind Sie immer auf dem neuesten Stand – jetzt abonnieren! Bei Fragen und Hinweisen zum Veranstaltungsprogramm erreichen Sie uns per E-Mail oder Telefon.
akademie@gut-cert.de
Tel: +49 30 2332021-211
Fax: +49 30 2332021-29