Carbon Footprint

„carbon neutral“ nach ISO 14068

Ihre Urkunde auf dem Weg zu einer treibhausgas­neutralen Wirtschaft – geprüft nach ISO 14068-1:2023-11
Ihre Ansprechperson

Klimaneutral oder treibhausgasneutral?

„Klimaneutralität“ ist ein häufig, aber nicht immer korrekt angewendeter Begriff. Wir verwenden bewusst den eindeutigeren Begriff der Treibhausgasneutralität: Umweltbezogene Claims sollten nur verwendet werden, wenn sie auf einem belastbaren und international anerkannten Regelwerk basieren, der die Green Claims Directive berücksichtigt.

Im Kontext der ISO 14068-1 nutzen wir „Carbon Neutrality“, ein klarer und etablierter Ausdruck, den das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) für Unternehmen und Tätigkeiten empfiehlt, bis es eine offizielle Übersetzung der Norm gibt.

Was ist mit Carbon Neutrality gemeint?

„Netto-Null-Emissionen“ (EU Green Deal) oder „Treibhausgasneutralität“ (Klimaschutzplan 2050) ist der Zustand, in dem ein Gleichgewicht herrscht zwischen der Emission von Treibhausgasen (CO2, Methan, u. a.) und deren Aufnahme aus der Atmosphäre: wenn also nur so viel emittiert wird, wie durch sog. Senken (z. B. Moore oder Wälder) auch wieder aufgenommen werden kann.

Die wissenschaftliche Definition von Klimaneutralität gemäß IPCC berücksichtigt darüber hinaus nicht-treibhausgasbezogene Klimaeffekte, die ebenfalls ausgeglichen werden oder netto-null betragen müssen. Hierzu zählen etwa Strahlungsantrieb von Kondensstreifen, Veränderung des Albedos (Rückstrahlkraft der Erde) oder das Einleiten von warmen Abwässern in Flüsse.

Die ISO 14068-1:2023-11 spezifiziert die Anforderungen an „Carbon Neutrality“ und regelt die Nutzung des Begriffs. Um Risiken in der Kommunikation auszuschließen, bestätigen wir daher mit einer erfolgreichen Verifizierung der ISO 14068-1 lediglich den Claim „Carbon Neutral“ – für Dienstleistungen, Produkte, Unternehmen, Projekte, Veranstaltungen und weitere klar definierte Einheiten.

Vorteile der Zertifizierung

Kommunikation

Die Norm verpflichtet zur Verifizierung, um den Claim „carbon neutral“ nutzen zu dürfen. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie sicher und belastbar kommunizieren.

Wettbewerbsvorteil

Auch Ihre Kunden werden umweltbewusster: Seien Sie Vorreiter in Ihrer Branche und stärken Sie Ihre Reputation.

Glaubwürdigkeit

Kommunizieren kann jeder – aber nicht allen wird vertraut. Ihre ISO 14068-Verifizierung macht deutlich, dass Sie den Klimaschutz ernst nehmen.

Warum „carbon neutral“ werden?

Im letzten veröffentlichten Report des IPCC wurde klar dargelegt, dass es nur einen Weg gibt, den Klimawandel zu stoppen – durch massive Reduktionen der THG-Emissionen.

So werden immer mehr Gesetze auf nationaler und internationaler Ebene beschlossen, die das Ziel haben, den Klimawandel zu bremsen, um das 1.5 °C Ziel aus dem Pariser Klima-Abkommen noch einzuhalten. Darunter fällt zum Beispiel das novellierte Klimaschutzgesetz oder der von der EU-Kommission vorgeschlagene Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).

Der Druck auf die Wirtschaft wächst. Neben Initiativen wie dem IPCC oder der Science Based Targets initiative (SBTi) und Multi-Stakeholder-Vereinigungen melden sich zunehmend auch Kunden und Verbraucher zu Wort. Auch sind nachhaltige Unternehmensziele immer häufiger Voraussetzung für Investitionen von Finanzinstitutionen oder die Aufnahme in bestimmte Aktienindizes.

Seien Sie mit Ihrem Unternehmen der Gesetzgebung voraus und geben Sie Ihren Stakeholdern ein klares Zeichen, dass Sie bereit sind, für das Einhalten des Pariser Abkommens zu handeln.

Welche Voraussetzungen und Anforderungen gibt es, um Carbon Neutrality zu erreichen?

Eine externe, unabhängige Verifizierung ist verpflichtend, wenn Sie die Carbon Neutrality öffentlich kommunizieren möchten. Oberstes Gebot dabei ist, dass vollständig, unabhängig und ohne Interessenkonflikte geprüft wird, also dass die Verifizierungsstelle beim Erstellen Ihrer THG-Bilanz und des Carbon Neutrality Management Plan in keiner Form mitgewirkt hat.

Akkreditierte Zertifizierungsstellen für Carbon Footprints werden regelmäßig durch die Akkreditierungsstellen der europäischen Staaten kontrolliert; in Deutschland ist das die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Bisher hat die DAkkS noch kein Akkreditierungsprogramm für die Norm ISO 14068-1:2023-11 entwickelt, weshalb die bestehenden akkreditierten Verifizierungsstellen nach DIN EN ISO 14064-3:2020-05 genutzt werden sollten.

Nicht-akkreditierte Verifizierungsurkunden sollten sehr kritisch hinterfragt werden!

Fakten und Hinweise

1. Verpflichtung zur Carbon Neutrality
Carbon Neutrality wird zur Chefsache: Die oberste Leitung Ihrer Organisation bekennt sich klar zur Carbon Neutrality. Eine Verpflichtungserklärung zur Carbon Neutrality wird festgelegt, dokumentiert, nachweisbar umgesetzt und aufrechterhalten.

2. Bilanzrahmen und Norm für den Carbon Footprint

  • Sie entscheiden, ob Sie Ihr ganzes Unternehmen, ein Produkt/Dienstleistung oder etwas anderes bilanzieren wollen. Als Grundlage zum Bestimmen Ihres Carbon Footprint sollte der entsprechende Bilanzierungsstandard festgelegt werden (ISO 14064-1 / ISO 14067 / GHG Protocol Corporate bzw. Product Standard).
  • Anschließend überlegen Sie, für welche Bilanzgrenzen und anhand welcher Wesentlichkeitskriterien Sie Ihre Treibhausgasemissionen erfassen.
  • Sind die Bilanzgrenzen festgelegt, kann der Carbon Footprint erstellt werden. Verfügen Sie bereits über ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder ISO 14001, können Sie Ihre etablierten Strukturen und Daten auch für die Treibhausgasbilanz nutzen. Schauen Sie dafür gern in unseren Leitfaden.


3. Carbon Neutrality Management Plan / Klimastrategie mit Reduktionsmaßnahmen
Die durch den Carbon Footprint gewonnenen Informationen können nun verwendet werden, um eine zielorientierte und nachhaltige Klimastrategie zu entwerfen:

  • in der Unternehmens­politik wird eine Treibhausgas-Reduktions-strategie zum Erreichen von Carbon Neutrality verankert.
  • Sie setzen sich messbare mittel- und langfristige Reduktions¬ziele bezogen auf einen Zeitraum im Vergleich zu einem Basisjahr.
  • Konkrete und realistisch durchführbare Maßnahmen sollten erkenntlich sein.


4. Umsetzen der Maßnahmen – Ziele Erreichen
Ihre Organisation setzt erfolgreich Maßnahmen zur Reduktion der THG-Emissionen um. Hierbei spielt nicht nur die eigene Emissionsreduktion eine Rolle, auch der Entzug von THG-Emissionen in Form von Senken wie Wäldern und Mooren oder durch technische Maßnahmen soll im Rahmen des Hierarchiemodells in die Klimastrategie aufgenommen werden. Zum Zieljahr sollen nur noch Emissionen übrigbleiben, die nicht weiter reduzierbar sind.


5. Unvermeidbare Emissionen kompensieren und berichten
Unvermeidbare Treibhausgasemissionen werden durch Investitionen in umweltrelevante Projekte kompensiert, z. B. über internationale Standards wie Gold Standard oder Verified Carbon Standard (VCS). Dabei ist zu beachten, dass Kompensationszertifikate in Ihrer THG-Bilanz nicht als Senke bilanziert werden dürfen. Die ISO 14068-1 stellt hohe Anforderungen an verwendete Kompensationszertifikate. Ein wesentliches Kriterium ist unter anderem der Ausschluss einer Doppelzählung.

Auf Basis des Paris Agreement Artikel 6.4, der in den darauffolgenden Klimakonferenzen weiterentwickelt wurde, kann eine Doppelzählung der Emissionseinsparungen und -reduktionen durch Kompensationsprojekte nur ausgeschlossen werden, wenn sog. Corresponding Adjustments (CA) angewendet werden. Diese garantieren, dass die Reduktionen oder Einsparungen nicht schon in den Treibhausgasinventaren der jeweiligen Herkunftsländer berücksichtigt wurden.

Der beschriebene Zyklus inklusive Kompensationen wird in einem Bericht zusammengefasst und veröffentlicht.


6. Verifzieren und kommunzieren
Durch eine unabhängige Stelle werden Ihre Daten und Berechnungen sowie Ihre Maßnahmen geprüft – anhand von Unterlagen und vor Ort. Sind ggf. identifizierte Mängel nachweislich behoben, erhalten Sie einen Prüfbericht und eine Urkunde zu Ihrer Carbon Neutrality.

Jetzt können Sie das Erreichte kommunizieren: Veröffentlichen Sie Ihre Bemühungen und Maßnahmen und stärken Sie so das Vertrauen Ihrer Kunden und der Gesellschaft in Ihr Unternehmen.

 

Weiterführende Informationen finden Sie bei den Seminaren der GUTcert-Akademie zum Thema Carbon Footprint und Klimaneutralität.

Informationen zu Ablauf und Kosten einer Verifizierung erhalten Sie auf der FAQ-Seite zum Produkt Carbon Footprint.

  • Klima­management­beauftragter (gn) im Unter­nehmen: Vom Corporate Carbon Footprint bis zur Klima­neutralität – Modul 1 mehr Infos
  • Klima­management­beauftragter (gn) im Unter­nehmen: Product Carbon Footprint (PCF) – Modul 2 mehr Infos
  • THG-Bilanzierung gemäß Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) mehr Infos

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