Primärenergiefaktor: AGFW-Arbeitsblatt FW-309 | KWK-Anteil | CO2-Äquivalente

Was ist ein Primärenergiefaktor nach AGFW-Arbeitsblatt FW-309?

In welchem Zusammenhang stehen KWK-Anteil und Emissionen und wozu ist ein Nachweis gut?

Der Primärenergiefaktor eines Wärmenetzes zeigt das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie an und ist damit ein Indikator für die eingesetzte Energiemenge von der Energiequelle bis zu den Endverbrauchern wie Privathaushalten.

Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes – GEG – am 01.11.2020 sind für Gebäude, die von Energie beheizt oder gekühlt werden, Anforderungen an den Gesamtenergiebedarf geknüpft. Für die Berechnung dieses Bedarfs, ist es notwendig, einen Primärenergiefaktor für das jeweilige Fern- oder Nahwärmenetz zu bestimmen.

Der Faktor hat Einfluss auf die vorgeschriebene Bauausführung von neuen Gebäuden, insbesondere auf die erforderliche Dämmqualität und die Effizienzanforderungen an die Anlagentechnik. In der Regel liegt bei der Fernwärmeversorgung ein Mischfall unterschiedlicher Wärmeerzeuger vor.

Die Primärenergiefaktoren von Fernwärmenetzen werden nach dem AGFW-Arbeitsblatt FW 309 Teil 1 (Ausgabe Mai 2021), der DIN-Normen DIN V 4701-10 und der DIN V 18599-1 ermittelt. Zusätzlich dazu müssen CO2-Emissionsfaktoren der KWK-Produkte Strom und Wärme in bestimmten Fällen nach der Arbeitswert- und Carnotmethode gemäß AGFW-Arbeitsblatt FW 309-6 (Ausgabe Mai 2021) berechnet werden.

Um den spezifischen Primärenergiefaktor und Emissionsfaktor der Fernwärme zu bestimmen, werden in dieser Modellierung KWK- und nicht KWK-Anlagen betrachtet und es wird eine Brennstoffzuordnung zu den Koppelprodukten Strom und Fernwärme vorgenommen. So werden die Stromgutschriftmethode und die Verdrängung von fossilem Kondensationsstrom berücksichtigt.

Die Emissionen in CO2-Äquivalenten sind auf neuen Energieausweisen nach GEG eine Pflichtangabe.

Für wen ist der Primärenergiefaktor relevant?

Für Betreiber von Fernwärmenetzen und bei der Planung neuer Wärmeversorgungsnetze ist es hilfreich und teilweise notwendig, sich den Primärenergiefaktor, den KWK-Anteil und die Emissionen in CO2-Äquivalenten nach der AGFW-Arbeitsblattreihe FW-309 bescheinigen zu lassen.

Wie ist die AGFW Arbeitsblattreihe zur energetischen Bewertung von Fernwärme aufgebaut?

Die Anforderungen an die energetische Bewertung von Fernwärme und Fernkälte und deren Bescheinigung sind in den folgenden AGFW-Arbeitsblättern geregelt:

Teil 1: Primärenergiefaktoren und Emissionsfaktoren nach Stromgutschriftmethode

Teil 5: Erfüllungsgrad und Energiequellenkennzahlen

Teil 6: Emissionsfaktoren nach Arbeitswert- und Carnotmethode

Teil 7: Bescheinigungen

Was kostet eine energetische Bewertung Ihres Wärmenetzes?

Verschiedene Prüfungen lassen sich sehr effizient miteinander kombinieren: Daten und Fakten der Herkunft von Strom, Gas und Wärme können z.B. auch für ein Gutachten zur Verifizierung von Emissionsberichten herangezogen werden.
Den Aufwand für eine energetische Bewertung und Bescheinigung Ihres Wärmenetzes kalkulieren wir individuell, abhängig von dessen Komplexität und dem Datenbeschaffungsaufwand. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Wie läuft die energetische Bewertung Ihres Wärmenetzes ab?

Durch eine unabhängige Stelle werden Ihre Daten und Berechnungen geprüft – anhand von Unterlagen und ggf. vor Ort. Sind identifizierte Mängel nachweislich behoben, erhalten Sie einen Prüfbericht und eine Bescheinigung zu Ihrem Primärenergiefaktor.

Vorbereitung der Prüfung

  • Das Prüfprogramm (Ablauf, Termine, benötigte Unterlagen) wird gemeinsam abgestimmt
  • Sie erhalten anschließend den Auditplan als Agenda für die Prüfung

Durchführung der Verifizierung

  • Die Gutachter benötigen Einsicht in die Ermittlungsmethodik und Datengrundlage
  • Die gelieferten Daten werden einer Prüfung unterzogen
  • Ggf. wird der Standort des Wärmenetzes und wesentliche Energieerzeuger begangen
  • Die Gutachter der Verifizierungsstelle fassen anschließend ihre Feststellungen zusammen

Ergebnis der Verifizierung

  • Sie erhalten einen Prüfbericht mit einer Zusammenfassung der Befunde, Hinweise und Empfehlungen zur Verifizierung
  • Der Gutachter stellt Ihnen eine Bescheinigung nach AGFW FW 309-7 aus