Umweltmanagement

Umweltaussagen nach EmpCo/UWG

Mit geprüften Labels und Umweltaussagen Rechtssicherheit schaffen und Umweltversprechen transparent und belegbar kommunizieren

EmpCo-Richtlinie – Schutz der Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb

Durch Gesetze und Richtlinien wie die EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) steigen die Anforderungen an die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen für Unternehmen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing und irreführenden Aussagen zu schützen.

Allgemeine Umweltaussagen, wie „umweltfreundlich", „nachhaltig" oder „grün“ sind ohne hervorragende Umweltleistung ab dann per se verboten. Die Umweltaussage muss klar verständlich, eindeutig und nachvollziehbar sein.

Auch für private Nachhaltigkeitssiegel gibt es neue Regeln. Label müssen auf einem transparenten Zertifizierungssystem beruhen und durch eine objektive Third-Party-Verifizierung abgesichert werden.

Ab 27. September 2026 wird die Richtlinie für Unternehmen verpflichtend.

Gerne unterstützen wir Sie mit der Überprüfung:

  • spezifischer Umweltaussagen (freiwillig)
  • von Umsetzungsplänen zukunftsgerichteter Umweltaussagen (verpflichtend)
  • der Zertifizierungssysteme privater Nachhaltigkeitssiegel und deren einzelner Vergabe (verpflichtend).

Sprechen Sie uns gerne an!

Vorteile der Zertifizierung

Rechtssicherheit

Geprüfte Umweltaussagen mindern rechtliche Risiken und beugen möglichen Abmahnungen vor.

Sichere Labels und Siegel

Sie stellen sicher, dass Ihr privates Nachhaltigkeitssiegel alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

No Greenwashing

Ihre Aussagen werden nachweislich klar, nachvollziehbar und belegbar: Sie schützen Ihr Unternehmen vor dem Vorwurf irreführender Werbung.

Glaubwürdigkeit

Sie erhöhen Glaubwürdigkeit und Vertrauen bei Verbrauchern, Geschäftspartnern und Stakeholdern und stärken Ihre Markenreputation.

Wettbewerbsvorteil

Mit Ihren verifizierten Nachhaltigkeitsaussagen positionieren Sie sich transparent und verantwortungsvoll und heben sich positiv von Wettbewerbern ab.

Nach dem UWG sind Nachhaltigkeitssiegel nur noch zulässig, wenn die Umweltaussagen jedes Label-Nehmers auf einer unabhängigen Prüfung durch Dritte basieren. Eine eigene Kontrolle der Anforderungen durch den Anbieter ist damit nicht mehr zulässig.

Die zugrunde liegenden Kriterien müssen klar, transparent und überprüfbar dokumentiert sein, und ihre Einhaltung muss in jedem Einzelfall nachgewiesen werden.

Ohne Verifizierung gelten die Siegel als unzulässig und können nach UWG rechtlich beanstandet werden.

Gemäß UWG dürfen Unternehmen nur noch Umweltaussagen verwenden, die klar, spezifisch, belegbar und unabhängig überprüfbar sind. Vage Begriffe wie „grün” oder „nachhaltig” reichen nicht aus, sofern sie nicht konkret definiert sind.

Aussagen zur Klimaneutralität oder zum Net-Zero-Standard müssen ebenfalls auf nachvollziehbaren Emissionsminderungen beruhen und dürfen nicht ausschließlich auf Kompensation basieren.

Wir bieten Ihnen:  

  • Eine objektive Verifizierung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims gemäß den Anforderungen des UWG
  • Eine Bewertung der Aussagekraft und Belastbarkeit auf Basis definierter Kriterien und geeigneter Nachweise
  • Dokumentierte Prüfergebnisse als belastbare Grundlage für interne Freigaben und externe Kommunikation
  • Eine strukturierte, transparente und nachvollziehbare Prüfmethodik.

Gerne unterstützen wir Sie auch dabei, zu klären, ob und in welchem Umfang eine unabhängige Prüfung im Sinne des UWG für Ihr Unternehmen sinnvoll oder erforderlich ist.

Für zukunftsgerichtete Umweltaussagen, wie sie etwa im Rahmen einer Klimastrategie getätigt werden, gelten gemäß UWG zusätzliche Anforderungen:

Es muss ein detaillierter und realistischer Umsetzungsplan entworfen werden, der zeitgebundene und messbare Ziele und die dafür notwendigen Ressourcen beschreibt. Dieser Umsetzungsplan muss laut Gesetz in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Dritten geprüft werden.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine objektive Validierung von Umsetzungsplänen zukunftsgerichteter Umweltaussagen
  • Die Möglichkeit der Einbeziehung bestehender Systeme (ISO 14001, EMAS) in die Prüfung
  • Dokumentierte Prüfergebnisse als belastbare Grundlage für interne Freigaben und externe Kommunikation
  • Eine strukturierte, transparente und nachvollziehbare Prüfmethodik

Die GUTcert verfügt als Umweltgutachterorganisation und akkreditierte Zertifizierungsstelle über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung zur Durchführung der Überprüfungen.

  • Umweltbeauftragter/-auditor (gn) nach ISO 14001 (GUTcert) mehr Infos
  • Beauftragter (gn) für integrierte Managementsysteme und Compliance-Sicherung (GUTcert) mehr Infos
  • Innovationstag Zertifizierung 2027 mehr Infos
  • Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV sowie § 5 AbfAEV und § 9 AbfBeauftrV mehr Infos
  • Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4 und 5 AbfAEV mehr Infos
  • Fachkundelehrgang für Betriebsbeauftragte für Abfall: Zusatzlehrgang zum Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV sowie §§ 4 und 5 AbfAEV mehr Infos
  • Fachkundelehrgang für Immissionsschutzbeauftragte nach BImSchG und 5. BImSchV mehr Infos
  • Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte: Behördlich anerkannter Lehrgang nach BImSchG und 5. BImSchV mehr Infos
  • Normkunde ISO 14001 und Umweltrecht für externe Auditoren mehr Infos
  • Umweltrecht: Grundlagen und aktuelle Themen mehr Infos
  • Das Rechtskataster – Ein universelles Werkzeug zur Sicherung der Compliance mehr Infos
  • EMAS III – spezifische Anforderungen an Umwelt­management­system und Kommunikation mehr Infos
  • Auffrischungskurs Umweltmanagement: Aktuelles zur ISO 14001 mehr Infos
  • Klimarisiken und -folgen systematisch managen nach ISO 14090/91 mehr Infos
  • Innovations­management­system nach DIN EN ISO 56001:2025 mehr Infos
  • Webinar: Revision der ISO 14001 – Folgen für die praktische Umsetzung mehr Infos
  • KI in ISO-Managementsystemen: Von der Theorie zur praktischen Anwendung mehr Infos
  • CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism: Pflichten, Datenketten und Umsetzung in der Praxis mehr Infos
  • Kostenloses Webinar: Wie werde ich Umweltgutachter/in? mehr Infos
  • Kostenloses Webinar: Vom Umwelt- zum Nachhaltigkeitsmanagement – der nächste logische Schritt für Ihr UMS? mehr Infos
  • EmpCo-Richtlinie umgesetzt: Verschärfte UWG-Regeln gegen Greenwashing und beim Einsatz von Umwelt-Siegeln und -Logos mehr Infos

Weitere Leistungen

Corporate Carbon Footprint

Wir verifizieren den THG-Fußabdruck von Organisationen
zur Leistung

Product Carbon Footprint

Wir verifizieren den THG-Fuß­abdruck Ihrer Produkte
zur Leistung

Klimaneutralität

Gleichgewicht zwischen Emissionen und Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre schaffen
zur Leistung

EMAS

Freiwillig aktiven Umwelt­schutz betreiben und Aktivitäten für die Öffentlich­keit sichtbar machen
zur Leistung

ISO 14001

Ein Zertifizierung nach ISO 14001 garantiert Ihnen fort­laufende Verbesserung Ihrer Umwelt­leistung und Kosten­reduktion durch sparsamen Umgang mit Roh­stoffen und Energie
zur Leistung

Nachhaltigkeits­bericht nach GRI

Durch einem externen Blick die aus­gewählten Themen und die Plausibilität von Daten, Fakten und Kenn­zahlen bestätigen lassen
zur Leistung
Umwelt­management nach ISO 14001
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