EmpCo-Richtlinie – Schutz der Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb
Durch Gesetze und Richtlinien wie die EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) steigen die Anforderungen an die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen für Unternehmen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing und irreführenden Aussagen zu schützen.
Allgemeine Umweltaussagen, wie „umweltfreundlich", „nachhaltig" oder „grün“ sind ohne hervorragende Umweltleistung ab dann per se verboten. Die Umweltaussage muss klar verständlich, eindeutig und nachvollziehbar sein.
Auch für private Nachhaltigkeitssiegel gibt es neue Regeln. Label müssen auf einem transparenten Zertifizierungssystem beruhen und durch eine objektive Third-Party-Verifizierung abgesichert werden.
Ab 27. September 2026 wird die Richtlinie für Unternehmen verpflichtend.
Gerne unterstützen wir Sie mit der Überprüfung:
spezifischer Umweltaussagen (freiwillig)
von Umsetzungsplänen zukunftsgerichteter Umweltaussagen (verpflichtend)
der Zertifizierungssysteme privater Nachhaltigkeitssiegel und deren einzelner Vergabe (verpflichtend).
Sprechen Sie uns gerne an!
Vorteile der Zertifizierung
Rechtssicherheit
Geprüfte Umweltaussagen mindern rechtliche Risiken und beugen möglichen Abmahnungen vor.
Sichere Labels und Siegel
Sie stellen sicher, dass Ihr privates Nachhaltigkeitssiegel alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
No Greenwashing
Ihre Aussagen werden nachweislich klar, nachvollziehbar und belegbar: Sie schützen Ihr Unternehmen vor dem Vorwurf irreführender Werbung.
Glaubwürdigkeit
Sie erhöhen Glaubwürdigkeit und Vertrauen bei Verbrauchern, Geschäftspartnern und Stakeholdern und stärken Ihre Markenreputation.
Wettbewerbsvorteil
Mit Ihren verifizierten Nachhaltigkeitsaussagen positionieren Sie sich transparent und verantwortungsvoll und heben sich positiv von Wettbewerbern ab.
Nach dem UWG sind Nachhaltigkeitssiegel nur noch zulässig, wenn die Umweltaussagen jedes Label-Nehmers auf einer unabhängigen Prüfung durch Dritte basieren. Eine eigene Kontrolle der Anforderungen durch den Anbieter ist damit nicht mehr zulässig.
Die zugrunde liegenden Kriterien müssen klar, transparent und überprüfbar dokumentiert sein, und ihre Einhaltung muss in jedem Einzelfall nachgewiesen werden.
Ohne Verifizierung gelten die Siegel als unzulässig und können nach UWG rechtlich beanstandet werden.
Gemäß UWG dürfen Unternehmen nur noch Umweltaussagen verwenden, die klar, spezifisch, belegbar und unabhängig überprüfbar sind. Vage Begriffe wie „grün” oder „nachhaltig” reichen nicht aus, sofern sie nicht konkret definiert sind.
Aussagen zur Klimaneutralität oder zum Net-Zero-Standard müssen ebenfalls auf nachvollziehbaren Emissionsminderungen beruhen und dürfen nicht ausschließlich auf Kompensation basieren.
Wir bieten Ihnen:
Eine objektive Verifizierung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims gemäß den Anforderungen des UWG
Eine Bewertung der Aussagekraft und Belastbarkeit auf Basis definierter Kriterien und geeigneter Nachweise
Dokumentierte Prüfergebnisse als belastbare Grundlage für interne Freigaben und externe Kommunikation
Eine strukturierte, transparente und nachvollziehbare Prüfmethodik.
Gerne unterstützen wir Sie auch dabei, zu klären, ob und in welchem Umfang eine unabhängige Prüfung im Sinne des UWG für Ihr Unternehmen sinnvoll oder erforderlich ist.
Für zukunftsgerichtete Umweltaussagen, wie sie etwa im Rahmen einer Klimastrategie getätigt werden, gelten gemäß UWG zusätzliche Anforderungen:
Es muss ein detaillierter und realistischer Umsetzungsplan entworfen werden, der zeitgebundene und messbare Ziele und die dafür notwendigen Ressourcen beschreibt. Dieser Umsetzungsplan muss laut Gesetz in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Dritten geprüft werden.
Wir bieten Ihnen:
Eine objektive Validierung von Umsetzungsplänen zukunftsgerichteter Umweltaussagen
Die Möglichkeit der Einbeziehung bestehender Systeme (ISO 14001, EMAS) in die Prüfung
Dokumentierte Prüfergebnisse als belastbare Grundlage für interne Freigaben und externe Kommunikation
Eine strukturierte, transparente und nachvollziehbare Prüfmethodik
Die GUTcert verfügt als Umweltgutachterorganisation und akkreditierte Zertifizierungsstelle über die erforderliche Sachkunde und Erfahrung zur Durchführung der Überprüfungen.
Umweltbeauftragter/-auditor (gn) nach ISO 14001 (GUTcert) mehr Infos
Beauftragter (gn) für integrierte Managementsysteme und Compliance-Sicherung (GUTcert) mehr Infos
Ein Zertifizierung nach ISO 14001 garantiert Ihnen fortlaufende Verbesserung Ihrer Umweltleistung und Kostenreduktion durch sparsamen Umgang mit Rohstoffen und Energie