Übergangsregelungen zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften

Der Bundestag hat eine Übergangsregelung für die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften beschlossen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf seiner Internetseite über neue Regelung zum Erwerbstatus von Lehrkräften. Die Meldung können Sie hier nachlesen.

Den Gesetzestext zur Änderung des SGB IV finden Sie hier (allerdings etwas versteckt in einem Gesetzesbeschluss zu anderen Themen, auf Seite 9 sind die Übergangsregelungen festgehalten).

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