Jetzt online: GUTcert-Webinar zum Europäischen Emissionshandel 2 (EU-ETS 2)

In unserem Webinar zum Europäischen Emissionshandel 2 (ETS 2) informieren wir Sie über die neuen gesetzlichen Anforderungen im EU-ETS 2.

Der Europäische Brennstoffemissionshandel EU-ETS 2

Der EU-ETS 2 soll ab 2027 als eigenständiges Emissionshandelssystem neben dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) eingeführt werden. Ziel des Systems ist die Regulierung von Brennstoffemissionen, die in den Bereichen Gebäude, Straßenverkehr, Energiewirtschaft, dem verarbeitenden Gewerbe und dem Bausektor anfallen und nicht unter den Anwendungsbereich des EU-ETS 1 fallen.

Wen betrifft der EU-ETS 2?

Emissionshandelspflichtig sind die Inverkehrbringer (nicht die Verbraucher) der fossilen Brennstoffe im Straßenverkehr, im Gebäudebereich und in weiteren Sektoren, die nicht in unter den EU-ETS 1 fallen.

Welche Anforderungen gibt es im EU-ETS 2?

Grundlage der Emissionsberichterstattung im EU-ETS 2 ist die Emissionshandelsrichtlinie (EHRL). In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Richtlinie im Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG).

Ab dem Berichtsjahr 2025 treten im EU-ETS 2 neue gesetzliche Pflichten für Inverkehrbringer von Brennstoffen in Kraft. Über diese neuen Anforderungen haben wir im Webinar „Europäischer Emissionshandel 2 (ETS 2) – Anforderungen und Pflichten für das Berichtsjahr 2025“ informiert. In dem Webinar haben die Referenten Dr. Max Sorgenfrei (Emissionshändler.com) und David Kroll (GUTcert) folgende Themen erläutert:

  • welche Pflichten im ETS 2 ab 2026 auf Unternehmen zukommen,
  • wie der Verifizierungsablauf der GUTcert gestaltet ist,
  • welche Daten, Nachweise und Informationen benötigt werden,
  • wie die zeitliche Abfolge von Datenerhebung, Datenprüfung und Verifizierung aussieht
  • und worauf im Spannungsfeld zwischen der gesetzlichen Abgabefrist des EU-ETS-2-Emissionsberichts und der Zollamtsmitteilung bis Ende Mai besonders geachtet werden muss.

Wir freuen uns, dass das Webinar Ihnen nun hier kostenlos zum Nachschauen zur Verfügung steht. Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema EU-ETS 2? Wenden Sie sich gerne an Nicoletta Ohlendorf.