EnEfG – BAFA aktualisiert Merkblatt
Kurz vor der finalen Änderung des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht das BAFA ein aktualisiertes Merkblatt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat heute eine aktualisierte Version seines Merkblattes für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht (Stand 30.04.2026).
In der aktuellen Version 7 wurde eine Klarstellung des Standortbezugs im Rahmen der 90 %-Regelung ergänzt, sowie eine Klarstellung und Reduzierung der Inhalte der zu veröffentlichen Umsetzungspläne (für wirtschaftliche Maßnahmen).
90 %-Regelung (Kapitel 4)
Das vollständig eingerichtete EnMS nach DIN EN ISO 50001 oder UMS nach EMAS nach § 8 EnEfG muss analog zu den verpflichtenden Energieaudits (DIN EN 16247-1, Ausgabe November 2022) nach § 8a Abs. 1 Nr. 5 EDL-G mindestens 90 % des gesamten Endenergieverbrauchs des Unternehmens abdecken.
Wichtige Ergänzung des BAFA: das Zertifikat sowie der Anhang zum Zertifikat muss alle Standorte des Unternehmens erfassen, die in Summe 90 % des Gesamtendenergieverbrauchs abdecken.
Hierbei ist zu beachten, dass der Gesamtenergieverbrauch im Sinne der ISO 50001 nicht mit dem Gesamtendenergieverbrauch des BAFA gleichzusetzen ist.
- ISO 50001 „normativ“: Energieverbrauch = Menge der eingesetzten Energie, Energieeinsatz = Art oder Weise, wie Energie verwendet wird und dem Anwendungsbereich des Energiemanagementsystems
- Gesamtendenergieverbrauch (weitergeleitete Energien dürfen zum Abzug gebracht werden)
Jedoch werden die 90 % Regel oder andere Schwellenwerte des EnEfG anhand der „BAFA-Methode“ bilanziert. Die GUTcert wird zu diesem Thema im Laufe des Sommers eine Hilfestellung veröffentlichen.
Umsetzungspläne (Kapitel 5)
Die ursprünglichen Vorgaben zu den Inhalten der veröffentlichten Umsetzungspläne wurden nun von sieben auf fünf Mindestvorgaben reduziert. Für die als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen müssen folgende Angaben veröffentlicht werden:
- Priorisierung der Maßnahmen,
- Bezeichnung der identifizierten und wirtschaftlich bewerteten Maßnahmen,
- Kalkuliertes Investitionsvolumen,
- Zeitrahmen für die Umsetzung und
- Angaben zum Umsetzungsfortschritt.
Alle Beschreibungen und weitere Details finden Sie im aktuellen Merkblatt hier.
Da sich das EnEfG aktuell noch in der Abstimmung befindet, kann es durchaus zu weiteren Änderungen in naher Zukunft kommen, daher sind alle Angaben auf den Stand 30.04.2026 des BAFA-Merkblatt zurückzuführen.
- Mehr zur Novellierung des EnEfG erfahren Sie in unserem Webinar am 02.06.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.