Neuer Nachweis im REDcert-EU-System – REDcert Compliance Statement (RCS)
Das REDcert-EU-System informiert über einen neuen Nachweis außerhalb der Anrechnung im Verkehrssektor für Kraftstofflieferanten und Kraftstoffhändler.
Um die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu bescheinigen, sind Nachhaltigkeitsnachweise notwendig. Hier gibt es im REDcert-EU-System nun neben dem Proof of Sustainability (PoS) einen neuen Nachweis, das REDcert Compliance Statement (RCS). Die beiden unterscheiden sich folgendermaßen:
Proof of Sustainability (PoS): Dieser Nachweis wird von der sogenannten letzten Schnittstelle erstellt, d.h. von dem Wirtschaftsbeteiligten, der den finalen Kraftstoff der Wertschöpfungskette herstellt.
REDcert Compliance Statement (RCS): Dieser Nachweis wird ausschließlich von dem Wirtschaftsbeteiligten ausgestellt, auf dessen Ebene die Einreichung des PoS bei der national zuständigen Behörde erfolgt (Kraftstofflieferant). Er richtet sich ausschließlich an Systemteilnehmende, die außerhalb der Anrechnung im Verkehrssektor einen Nachweis benötigen, z. B. gemäß der Verordnung (EU) 2023/2405 (ReFuelEU Aviation) oder der Verordnung (EU) 2023/1805 Maritime).
Warum braucht es ein RCS?
Der Nachhaltigkeitsnachweis über den PoS ist so gestaltet, dass eine doppelte Anrechnung für bereits ausgelobten zertifizierten Kraftstoff nicht möglich ist. D.h., sobald das PoS-Dokument an Behörden übergeben wurde, kann es nicht mehr wiederverwendet werden: Ein bestimmter PoS darf nicht mehrfach oder für verschiedene Zwecke verwendet werden.
Dies führt zu einer Dokumentationslücke für nachgelagerte Akteure in der Lieferkette, wie etwa Fluggesellschaften oder Schifffahrtsunternehmen, die für die ETS-Berichterstattung auf überprüfbare Daten angewiesen sind, um ihre Angaben zur Emissionsminderung ordnungsgemäß zu belegen. Hier setzt das RCS an: Es ersetzt nicht den PoS, sondern kann ergänzend dazu ausgestellt werden, wenn der ursprüngliche PoS nicht mehr verfügbar ist. Daher spiegelt das RCS die Informationen des PoS und enthält zusätzlich eine eigene eindeutige Nummer und einen eindeutigen Verweis auf den ursprünglichen PoS (einschließlich der PoS-ID). Es bestätigt außerdem, dass der PoS eingereicht oder zur Einreichung vorgemerkt wurde.
Kraftstofflieferanten können ein RCS für eine Kraftstofflieferung ausstellen
Voraussetzung hierfür:
- Der der Lieferung zugrunde liegende PoS wurde an die zuständige nationale Behörde übertragen und steht damit für eine nachgelagerte Nachweisführung nicht mehr zur Verfügung, oder
- der PoS in einem internen, dokumentierten Verfahren wurde irreversibel für die Einreichung bei der zuständigen Behörde gekennzeichnet und sein Inhalt ist nicht mehr bearbeitbar.
Zertifizierung der Ausstellung von RCS
Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der ein RCS ausstellt, erhält oder weitergibt, muss unter REDcert zertifiziert sein. Eine Zertifizierung ist ausschließlich über eine Erweiterung des bestehenden Geltungsbereichs möglich (in einem separaten unterjährigen Vor-Ort-Audit oder im Zuge des anstehenden Rezertifizierungsaudits). Dort wird dann der dem RCS entsprechende Geltungsbereich 510 – Kraftstofflieferant / Kraftstoffhändler – aufgenommen. Bitte setzen Sie sich hierfür zunächst mit uns als Zertifizierungsstelle in Verbindung.
Weitere Informationen finden Sie im REDcert Newsletter, im Leitfaden zum REDcert Compliance Statement (RCS) und im internen (Login-)Bereich der REDcert Datenbank unter „Nachhaltigkeitserklärungen“.
Ansprechperson
Bei Fragen oder Anmerkungen zum Thema RCS wenden Sie sich gerne an Frieda Becker, Tania Schwarzer und Ruzena Hesse.