Prüfungen nach EU-Taxonomie VO 2020/852

Was ist die EU-Taxonomie?

Mit dem „Green Deal“ der EU wurde ein konkreter Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft geschaffen. Als wesentliche Maßnahmen des Aktionsplans sollen dazu konkrete ökologische Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen werden, anhand derer zukünftige Investitionsentscheidungen getroffen werden können. Festgelegte Kriterien sollen eine eindeutige und nachvollziehbare Bewertung ermöglichen. Ziel ist, die Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken.

Mit der EU-Taxonomie Verordnung 2020/852 vom 18. Juni 2020 wurde die Grundlage dieses Klassifizierungssystems für die Finanzierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gelegt. Sie beinhaltet Anforderungen an die Umweltziele

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Grundsätzlich dürfen keine Wirtschaftstätigkeiten, die als nachhaltig eingestuft werden, den übrigen Umweltzielen zuwiderlaufen („do no significant harm“). Weiterhin müssen die Mindestanforderungen bezüglich Menschenrechten nach den Vorgaben der OECD erfüllt und festgelegte technische Bewertungskriterien erfüllt werden. Die detaillierten technischen Bewertungskriterien sowie die relevanten Wirtschaftstätigkeiten für die Umweltziele sind in ergänzenden delegierten Verordnungen C(2021) 2800 final der EU-Kommission vom 04.06.2021 geregelt.

Grundsätzlich adressiert die EU-Taxonomie Unternehmen und Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU, die ihre Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig einstufen und kommunizieren möchten. Mit der EU-Taxonomie wurde ein übergreifender, europäischer Standard geschaffen, um den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit ermitteln zu können.

Konkret gilt die EU-Taxonomie für Finanzmarktteilnehmer (z.B. Kreditinstitute und Fondsverwalter) sowie grundsätzlich für alle Unternehmen, die als ökologisch nachhaltig deklarierte Finanzprodukte oder Unternehmensanleihen bereitstellen. Dies sind kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten, die ab dem 1. Januar 2022 für das Berichtsjahr 2021 über die beiden Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel berichten werden. Die Berichterstattung über die weiteren 4 Umweltziele erfolgt dann ab dem 01.01.2023. Nicht-Finanzunternehmen sind erst ab 2022 zum Erstellen eines Berichts (Erklärung) verpflichtet.

Ab 2024 werden eventuell unter Berücksichtigung weitere Kriterien (u.a. Bilanzsummen mind. 20 Mio. EUR, Nettoumsatzerlöse mind. 40 Mio. EUR, Anzahl der Beschäftigten mind. 250) noch weitere Unternehmen berichtspflichtig werden.

Welche Vorteile bietet die externe Begutachtung der EU-Taxonomie?

Mit konkreten Vorgaben an die Umweltziele für nachhaltige Investitionen und nachhaltiges Wirtschaften soll die Transparenz und Validität Ihrer Wirtschaftstätigkeiten gefördert werden. Ihr Unternehmen kann dadurch seine Tätigkeiten und Bemühungen zum Klimaschutz für die relevanten Stakeholder deutlicher hervorheben und kommunizieren, sowie weitere Risiken der Umweltgesetzgebung absichern

Mit der externen Begutachtung durch die GUTcert können Sie zusätzlich Ihre Berichterstattung absichern, die Reputation Ihres Unternehmens verbessern und die Glaubwürdigkeit Ihrer Umweltschutzmaßnahmen erhöhen.

Durch langjährige Erfahrunge haben wir einen gesamteinheitlichen Überblick über die unterschiedlichen Anforderungen aus dem Umweltmanagement und der Treibhausgasbilanzierung (Emissionshandel & Carbon Footprint). Unsere Auditoren u. Umweltgutachter können die Anforderungen der EU-Taxonomie bewerten und mit Ihnen in den Kontext der dynamischen Entwicklungen setzen.
Nutzen Sie unsere Verifizierungsbestätigung als vertrauensbildende Maßnahme für Ihre PR- und Marketingzwecke – verdeutlichen Sie den Nachhaltigkeitswert Ihres Unternehmens.

Welche Voraussetzungen / Anforderungen gibt es für die EU-Taxonomie?

Maßgebend für die Begutachtung Ihrer Berichterstattung über die nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten sind die rechtlichen Anforderungen der EU-Taxonomie sowie die mitgeltenden delegierten Rechtsvorordnungen und unsere Erfahrungen aus der akkreditierten Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 / EMAS und der Verifizierung von Treibhausgasbilanzierungen.

Wie läuft die Begutachtung zur EU-Taxonomie ab?

Einen Überblick über unser Zertifizierungsverfahren finden Sie hier.

Als akkreditierte Verifizierungs- und Zertifizierungsstelle und größte Umweltgutachterorganisation werden wir regelmäßig durch die Akkreditierungsstellen der europäischen Staaten kontrolliert, in Deutschland ist das die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

Gern stimmen wir uns im Detail mit Ihnen über unser Begutachtungsverfahren ab und bestimmen gemeinsam die bestehenden Schwerpunkte und den Fokus Ihrer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Sprechen Sie uns einfach an!

Rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail, wenn Sie nähere Informationen wünschen. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein unverbindliches Angebot.