BMWi-Mitteilung zur Durchführung von Energieaudits

Rundschreiben vom BAFA: Energieaudits können wieder durchgeführt werden und Energieauditpflichtige Unternehmen sollen ihrer Pflicht nachkommen

Im April dieses Jahrs kam die Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), dass „aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführbare Energieaudits als unverschuldet gelten und nicht durch ein Bußgeld geahndet werden“ – für viele Unternehmen eine Erleichterung in diesen schwierigen Zeiten.

Ende September wurde nun durch ein Rundschreiben des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ) bekannt, dass „auch wenn das Infektionsgeschehen sich weiter als dynamisch darstellt und von einer Überwindung der Corona-Pandemie auf absehbare Zeit keine Rede sein kann, ist die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar.“

Das BAFA teilte auch mit, dass Unternehmen, die der Energieauditpflicht (§§ 8 ff. EDL-G) unterliegen aufgefordert sind, ihrer „Energieauditpflicht baldmöglichst nachzukommen“, denn die Stichprobenkontrolle durch das BAFA wird ab sofort wieder aufgenommen. Im Rahmen des Ermessens wird das BAFA noch bis zum 28. Februar 2021 für nicht durchgeführte Energieaudits in der Regel davon ausgehen, dass die verspätete Erfüllung der Energieauditpflicht Corona-bedingt nicht möglich war (Stand 18.9.2020).

Bitte beachten Sie, dass die FAQ/Fragen unter dem Punkt CORONA auf der BAFA-Homepage aktualisiert wurden.

Fragen oder Hinweise zum Thema Energie richten Sie gerne an Lisa Ziersch oder direkt an das BAFA

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