Korrektur von Biomassecodes in Nabisy

Bitte beachten Sie als Nabisy-Nutzende die Korrektur von drei konventionellen Biomassecodes durch die BLE

Konventionelle Biokraftstoffe sind nach § 2 Absatz 4 der 38. BImSchV Biokraftstoffe die hergestellt worden sind au

  1. Getreide und sonstigen Kulturpflanzen mit hohem Stärkegehalt oder
  2. Zuckerpflanzen oder
  3. Ölpflanzen oder
  4. Pflanzen, die als Hauptkulturen vorrangig für die Energiegewinnung auf landwirtschaftlichen Flächen angebaut werden

Beim Anlegen von neuen Biomassecodes in Nabisy im April und September 2020 wurde durch die BLE irrtümlich für die drei betroffenen Codes

2711-1005 90-1, Biomethan aus Mais (Ganzpflanze),
2711-1206 00, Biomethan aus Sonnenblumen (Ganzpflanze) und
27111900-121291, Biomethan aus Zuckerrübe

die Angabe „konventionell“ nicht eingetragen mit der Folge, dass die Nachhaltigkeitsnachweise die Kategorie „neutral“ beinhalten.

In der auf der BLE-Webseite veröffentlichten Liste der Biomasse-Codes ist und war die Angabe „konventionell“ von Anfang an jedoch korrekt hinterlegt.

Nach Hinweis eines Nabisy-Nutzers auf die Diskrepanz zwischen der Liste und den Nachhaltigkeitsnachweisangaben hat die BLE die richtige Kategorie „konventionell“ nun in Nabisy rückwirkend eingetragen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Biokraftstoffzertifizierung? Wenden Sie sich gerne an Frieda Richter.

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