ISCC Umstellung der Biokraftstoffzertifizierung auf RED II - Anforderungen

Im System Update vom 18. Juni 2021 informiert die „International Sustainability & Carbon Certification“ (ISCC) über die neuen Regelungen der Zertifizierung und Auditierung nach der RED II

Beginnend mit dem 1. Juli 2021 müssen alle Audits gemäß RED II - Kriterien durchgeführt werden. Die Europäische Kommission (EC) hat für die Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtline II (RED II) in nationales Recht den 30. Juni 2021 als Übergangsdatum festgelegt. Trotz des knappen Zeitrahmens liegt bislang noch keine öffentliche Anerkennung der freiwilligen Zertifizierungssysteme für Biokraftstoff und Bioenergie durch die Europäische Kommission (EC) vor. In einer kürzlich veröffentlichten Kommunikation legt die EC allerdings praktische Aspekte rund um den Übergang auf RED II Anforderungen im laufenden Zertifizierungsprozess dar.

Auf dieser Basis hat der Systemgeber ISCC ein System-Update veröffentlicht und seine Systemgrundlagen novelliert. Die wichtigsten Änderungen umfassen folgenden Punkte:

  • Alle Audits (Erst- und Rezertifizierungen sowie Überwachungsaudits) müssen ab dem 1. Juli 2021 nach den Vorgaben der RED II durchgeführt werden.
  • Wirtschaftsbeteiligte, die vor dem 1. Juli 2021 nach RED I auditiert wurden, benötigen keine sofortige Rezertifizierung. Trotzdem müssen alle Wirtschaftsbeteiligten ab dem 1. Juli 2021 die Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgasminderungsziele der RED II umsetzen.
  • Die Anerkennung der Systemgeber durch die EC steht noch aus. Deshalb kann es unter Umständen zu weiteren kurzfristigen Änderungen und Vorgaben von Seiten der EC und der Systemgeber kommen.
  • Alle Materialien, die vor dem 1. Juli gemäß RED I zertifiziert wurden, werden im ersten Jahr übergangsweise auch als nachhaltig unter der RED II anerkannt.
  • Ab dem 1. Juli 2021 müssen neue Nachhaltigkeits- und Selbsterklärungen entlang der Lieferkette verwendet werden, die den Vorgaben der RED II entsprechen. ISCC wird in Kürze ein Update der bestehenden Vorlagen veröffentlichen.

Spezifische ISCC-Prozessänderungen

Neben den generell gültigen Rahmenbedingungen hat der Systemgeber ISCC einige spezifische Prozessveränderungen vorgenommen, um die RED II-Konformität ab dem 1. Juli 2021 zu gewährleisten:

  • Die RED II - Anforderungen werden aktuell in das bestehende APS-Tool integriert. Übergangsweise muss allerdings eine zusätzliche Checkliste im Audit ausgefüllt werden bis die Änderungen vollumfänglich in APS abgebildet sind. Die Veröffentlichung steht noch aus.
  • In Kürze wird eine neue ISCC Zertifikatsvorlage veröffentlicht, die die RED II-Konformität abbildet und ab dem 1. Juli 2021 Verwendung finden wird.

Aufgrund der sehr kurzfristigen Umstellungen und der möglichen weiteren Prozessanpassungen durch die EC und den Systemgeber ist davon auszugehen, dass bis zum 30. Juli 2021 weitere Neuerungen veröffentlicht werden. Die GUTcert beobachtet alle Vorgänge rund um die Umstellung der Nachhaltigkeitszertifizierung auf die RED II aufmerksam und wird Sie diesbezüglich auf dem neusten Stand halten.

Bei Fragen rund um die aktuellen Änderungen und die Nachhaltigkeitszertifizierung wenden Sie sich gerne an Frieda Richter.

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