„Osterpaket“ durch Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung verabschiedet die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten – verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert und Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt

Anfang April wurde nun das sog. „Osterpaket“ im Kabinett beschlossen. Das mehr als 500 Seiten umfassende Gesetzespaket ist der Beschleuniger für die erneuerbaren Energien (Pressemitteilung BMWK, 06.04.2022), jetzt geht es in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Einer der wichtigsten Bestandteile ist dabei der „Gesetzesentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (GUTcert berichtete bereits über den Referentenentwurf).

Das Gesetz ist als Artikelgesetz aufgebaut und umfasst u.a.:

eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023; siehe Artikel 1 und 2)
ein Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG; siehe Artikel 3)
das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2023 siehe Artikel 5)
eine Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2023 siehe Artikel 17)

Es wird vermutet, dass die Verabschiedung im Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen soll.

Aufgrund der Wichtigkeit des bereits genannten EnUG (GUTcert berichtete) und der damit zusammenhängenden Änderungen in der Nachweisführung zur Energieeffizienz in Unternehmen, wird das GUTcert-Energie Team in den kommenden Tagen dazu einen Sondernewsletter mit einer ausführlichen Übersicht an Sie versenden.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser oder Lisa Ziersch.

Zurück