Verlängerung Gültigkeit der Äquivalenzbescheinigungen

Der Beirat der Bundesagentur gem. § 182 SGB III hat beschlossen, das Verfahren zum Umgang mit Äquivalenzbescheinigungen formlos und automatisch bis zum 31.05.2022 zu verlängern.

Alle von uns ausgestellten Äquivalenzbescheinigungen werden somit automatisch bis zum 31.05.2022 verlängert.

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