BAFA zieht Stichproben: Chemie | Pharma | Textil | Rohstoff- und Baugewerbe

Seit Anfang Mai häufen sich die BAFA-Stichproben zur Erfüllung der Energieauditpflicht gemäß EDL-G in verschiedenen Industriebereichen.

Alle „Nicht-KMU“ im Sinne des EDL-G sind zur Abgabe einer Online-Energieauditerklärung spätestens zwei Monate nach Fertigstellung des Energieaudits oder Feststellung der Bagatellschwelle verpflichtet.

Aktuell kommt es seitens unserer Kunden gehäuft zu Nachfragen, wie der Nachweis bei einem zertifizierten Unternehmen aussieht, denn „Unternehmen ohne Energieverbrauch“ (Gesamtenergieverbrauch < 500.000 kWh) bzw. mit einer Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS müssen diese Online-Erklärung nicht abgeben.

Wir haben folgendes beobachtet:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versendet an Unternehmen ein Formular als „Nachweis über die Durchführung eines Energieaudits" mit der Bitte um Informationen zum BAFA-gelisteten Energieauditor.

Wir als Zertifizierungsstelle können dieses Formular jedoch nicht ausfüllen, da unsere zertifizierten Kunden kein Energieaudit durchgeführt haben und somit auch keinen BAFA-gelisteten Energieauditoren haben bzw. benötigen.

Auf einer anderen Seite des BAFA (wir gehen davon aus, dass die Adresse zusammen mit den Anmeldedaten vom BAFA an die Unternehmen direkt übersendet wird) kann man durch Einreichen des „Zertifikat des Energie- oder Umweltmanagementsystems“ die Erfüllung der EDL-G-Verpflichtung durch ein zertifiziertes EnMS oder EMAS nachweisen.

Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich gerne direkt an das BAFA oder schauen Sie in den dortigen FAQ zum Energieaudit nach.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieauditpflicht? Wenden Sie sich gerne an Lisa Ziersch.

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