EEG-Umlage ab 1. Juli 2022 – Zählerstände ablesen!

Am 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage auf 0 ct/kWh abgesenkt, daher sollten Sie unbedingt Ihre Zählerstände ablesen.

Die Zukunft der EEG-Umlage wurde bereits im März 2022 besiegelt, die GUTcert berichtete bereits mehrfach darüber.

Jetzt steht die Absenkung (kein Wegfall, wie immer kommuniziert wird) kurz bevor. Damit es keine Fehler auf Ihren Jahresabrechnungen gibt, empfehlen wir, am 1. Juli 2022 alle Zählerstanddaten zu erfassen, damit Sie ggf. die korrekten Mengen (mit und ohne EEG-Umlage) nachweisen können.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema EEG-Umlage? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser oder Lisa Ziersch.

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