Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP): Antragsfrist bis Ende September verlängert

Still und leise hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wesentliche Änderungen zum EKDP vorgenommen.

Bitte prüfen Sie regelmäßig alle weiteren Information direkt auf der BAFA Seite.

Am 26.08.2022 gab es eine Verlängerung der materiellen Ausschlussfrist vom 31.08.2022 auf den 30.09.2022 für die Anträge, die unter das EKDP fallen.

Hinzukommt, dass einige Punkte im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm angepasst wurden, im Merkblatt rot markiert. Das aktuelle Merkblatt finden Sie hier.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energiekostendämpfungsprogramm? Wenden Sie sich bitte direkt an das

Referat 521 des BAFA:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referate 521 – 524 BesAR Grundsatz, Förderbereiche 1-3, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1667, Fax: 06196 908-1800

Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
Zum Kontaktformular geht‘s hier entlang.

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