Informationen zur Erstellung von Nabisy-Nachhaltigkeitsnachweisen

Die Frist zur Hochladung von Nachhaltigkeitsnachweisen für elektrischen Strom aller bereits SURE-zertifizierten Anlagen gilt bis 30.11.2022.

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass alle bereits SURE-zertifizierten Anlagen bis spätestens 30.11.2022 Nabisy-Nachhaltigkeitsnachweise für alle bisher erzeugten nachhaltigen Strommengen unter der jeweils gültigen SURE-Zertifizierung ausstellen müssen. Nach dieser Frist greift wieder die Karenz zur spätestmöglichen Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen bis 30 Tage nach dem entsprechenden Quartal.

Einen Nabisy-Zugang benötigen nur letzte Schnittstellen (Stromerzeuger) – die Beantragung läuft über SURE. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen aus dem Rundschreiben des Systemgebers vom 25.07.2022:

„Ab KW 31/2022 gibt es eine Datenbankerweiterung für die Verarbeitung von Nabisy-Anträgen. Betroffene Teilnehmer können dann mit ihrem Datenbankzugang direkt auf der Seite der Unternehmensdaten per Knopfdruck einmalig den Antrag auslösen“.

Weitere Fragen zum Antragsprozess – insbesondere zur Dauer des Antragsverfahrens – kann ausschließlich die BLE beantworten, da weder die GUTcert noch SURE diesen Prozess steuern. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Anfragen an die GUTcert und SURE ab und wenden sich direkt an die BLE.

Ansprechpartnerinnen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Nachhaltigkeitszertifizierung? Wenden Sie sich gerne an Frieda Becker oder Tania Schwarzer.

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