Erneute Verlängerung des Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP): Anträge bis Ende des Jahres möglich

Wieder einmal hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Antragsfrist für das EKDP verlängert

Bitte prüfen Sie regelmäßig alle weiteren Informationen auf der BAFA Seite direkt.

Es gab erneut eine Verlängerung der materiellen Ausschlussfrist, diesmal vom 30.09.2022 auf den 31.12.2022, für die Anträge, die unter das EKDP fallen. Das ist nun schon die zweite Verlängerung, die das BAFA vornimmt.

Laut BAFA-Seite hat sich diesmal aber nichts am Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm geändert. Das aktuelle Merkblatt, zuletzt am 26.08.2022 bearbeitet, finden Sie hier.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energiekostendämpfungsprogramm? Wenden Sie sich bitte direkt an das Referat 521 des BAFA:

Kontaktdaten:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referate 521 – 524 BesAR Grundsatz, Förderbereiche 1-3, Frankfurter Straße 29, 35 65760 Eschborn, Telefon: 06196 908-1667, Fax: 06196 908-1800

Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr

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