Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (BG-V): Abweichungen von AwSV und WHG

Durch die BG-V soll ein Wechsel des Brennstoffs oder das Erhöhen der Lagerkapazitäten aufgrund der Gasmangellage befristet vereinfacht und beschleunigt werden.

Die BG-V gilt u.a. für die Errichtung und Inbetriebnahme sowie Änderung und den Betrieb von Anlagen, die für einen Brennstoffwechsel oder zur Erhöhung der Lagerkapazität erforderlich sind. Ausgenommen sind Fass- und Gebindelager sowie Anlagen innerhalb von Schutz- oder Überschwemmungsgebieten.

Unter anderem entfällt für von der BG-V betroffene Anlagen die Anzeigepflicht nach § 40 Abs. 1 AwSV. Entsprechende Angaben sind demnach nur in den Prüfbericht eines AwSV-Sachverständigen aufzunehmen. Dieser wird der zuständigen Wasserbehörde im Anschluss an die Prüfung übermittelt.

Verzicht auf die Pflicht zur Eignungsfeststellung

In bestimmten Fällen kann für Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung von Anlagen auf eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz verzichtet werden. Die Erfüllung der festgelegten Anforderungen sowie zu treffende Maßnahmen müssen in einem Sachverständigengutachten festgehalten und der zuständigen Behörde übermittelt werden. Auch die erneute Inbetriebnahme von Lageranlagen nach Stilllegung wird vereinfacht, indem in bestimmten Fällen auf eine Eignungsfeststellung verzichtet werden darf. Die Nachweispflichten für das Antragsverfahren werden ebenfalls gelockert.

Weitere Lockerungen

Auch die Anforderungen an die Gestaltung von Abfüllflächen sowie die Durchführung von Abfüllvorgängen auf betroffenen Anlagen werden durch die BG-V befristet abgemildert. Prüfintervalle können gegebenenfalls vergrößert werden, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Prüfung nach AwSV weiterhin Pflicht

Eine Prüfung vor Inbetriebnahme (und nach wesentlicher Änderung) gemäß AwSV muss trotz der Lockerungen durch die BG-V in jedem Fall erfolgen.

Sind Sie eventuell betroffen und benötigen eine Prüfung durch Sachverständige?
Die GUTcert ist AwSV-Sachverständigenorganisation. Wir unterstützen Sie gern bei Prüfungen nach AwSV und BG-V. Wenden Sie sich bei Fragen gern an Andre Klunker.

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