Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) endgültig gebilligt

Gestern berichteten wir, dass die CSRD bald in Kraft tritt - und heute erreicht uns die Information, dass der Rat der EU sie endgültig angenommen hat.

Was bedeutet dieser Schritt?

Die bereits in unserem Artikel vom September detailliert erläuterten Punkte

  • Schrittweise Ausweitung der CSR-Berichterstattungspflicht
  • Erweiterung von betroffenen Unternehmenskreisen
  • Deutliche Erweiterung des Berichtsumfangs

sind ab sofort in Kraft. Der gestaffelte Anwendungszeitraum beginnt im Januar 2024. Weiterführende Informationen dazu in unserem gestrigen Artikel.

Nun beginnt der Prozess der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie, in dem sich auch entscheidet, ob wir als Zertifizierungsstelle Sie auch in den Belangen der CSRD prüfen dürfen und Ihnen mit unserem umfangreichen Wissen auf dem Gebiet zur Seite stehen können.

Fragen zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung beantworten Ihnen gerne Yulia Felker oder Anna Büttgen.

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