Neue Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III

Die AZAV-Beiratsempfehlungen sind erneut aktualisiert worden. Die Ergänzungen betreffen die Durchführungsform von Maßnahmen. Künftig müssen die Maßnahmezertifikate ausweisen, ob es sich um eine Präsenz-, eine digitale oder eine hybride Maßnahme handelt. Der Beirat hat für diese drei Maßnahmeformen auch Definitionen veröffentlicht. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 23.02.2023.
GUTcert wird deshalb die Antragsformulare um eine Abfrage zur Durchführungsform ergänzen. Sobald dies abgeschlossen ist informieren wir unsere Kunden.

Sie finden die neuen Beiratsempfehlungen in unserem offenen Downloadbereich. (die ergänzten Abschnitte sind in roter Schrift auf den Seiten 22/23 zu finden).

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