Gerichtsentscheidungen zu Green Claims und Klimaneutralität

Am 10.11.2022 setzte das OLG Frankfurt mit seinem Entscheid ein Zeichen gegen Greenwashing – doch diese Entscheidung ist nur eines aus einer Reihe von vielen Gerichtsurteilen.

Aktuell gibt es immer noch keine eindeutige gesetzlich verpflichtende oder allgemein anerkannte Regelung zum Umgang mit „Klimaneutralitäts“-Aussagen. Auf EU-Ebene werden aufgrund der aktuellen Krisen die Regelungen von sogenannten Green Claims nicht weiter vorangetrieben. Auch auf deutscher Ebene scheint es keine Gesetzesinitiativen in dieser Richtung zu geben.

Der derzeit einzige Standard, an dem sich Unternehmen orientieren können, ist der britische Standard BSI PAS 2060. International befindet sich die Norm ISO 14068 zur Regelung der Anforderungen an Klimaneutralität von Unternehmen weiterhin in Entwicklung. Ein Abschluss des Normungsvorhabens ist für Ende 2023 angesetzt.

Was sind die Grundlagen der Gerichtsurteile?

Bislang beziehen sich die Gerichtsentscheide durchweg auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der „Klimaneutralitäts“-Behauptungen. Bei den Klagenden handelt es sich in der Regel um Marktbegleiter oder Umweltorganisationen. Bilanzgrenzen oder konkrete Anforderungen sind aktuell noch kein Bestandteil der Klagen, da keine einheitlich anerkannten Regelungen vorliegen.

Worauf sollte bei einer belastbaren Klimaneutralitätsaussage geachtet werden?

Möchte ein Unternehmen mit einer solchen Aussage werben, sollte immer klar sein, auf welches Objekt bzw. Systemgrenzen (Unternehmen, Produkt, …) sich diese Aussage bezieht. Bei Klagen wurde schon unterschiedlich entschieden, je nachdem, ob das „Klimaneutralitäts“-Siegel in das Firmenlogo integriert oder separat auf dem Produkt abgebildet wurde.

Zudem sollte auch die Wahl der Bilanzgrenzen nachvollziehbar und transparent dargestellt werden. Gerade mit Blick auf vor- und nachgelagerte Emissionen, sog. Scope 3 Emissionen, sollte eindeutig kommuniziert werden. Zudem empfehlen wir auch größtmögliche Transparenz bezüglich etwaiger Emissionsreduktions- und Kompensationsmaßnahmen und der genauen Kompensationsprojekte.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Klimaneutralität? Wenden Sie sich gerne an Florian Himmelstein.

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