ISO Norm zur Klimaneutralität: Greenwashing oder ambitioniertes Leitmotiv?

Viele Labels, Logos und Unternehmenstexte verweisen auf den Begriff „klimaneutral“: Mit den aktuellen Arbeiten an der ISO 14068 soll Klarheit geschaffen werden.

Das Konzept Klimaneutralität wird aktuell vermehrt verwendet, um Unternehmen, Produkte, Veranstaltungen oder auch Dienstleistungen als „umweltbewusst“ zu kennzeichnen. Produkte und Unternehmen werben dabei mit unterschiedlichen Logos, Labels und Initiativen, die den Begriff klimaneutral beinhalten. Darunter fallen auch Abwandlungen wie „klima-positiv“, „regionalklimaneutral“, „klimafreundlich“ oder „fossilfrei“.

Sowohl die EU-Kommission als auch die deutsche Legislative verwenden den Begriff synonym mit Treibhausgasneutralität oder Carbon Neutrality. Daher ist auch bei Produkt- oder Unternehmensdeklarationen häufig nicht klar, was genau im Zusammenhang mit Klimaneutralität gemeint ist.

Insgesamt ist der Begriff Klimaneutralität aktuell weder rechtlich geschützt noch eindeutig definiert. Vielmehr umfasst er verschiedene Konzepte und Begriffe, die in ihren Inhalten und Abgrenzungen mitunter stark variieren.

Aktuelle Arbeiten an der ISO 14068

Um ein international einheitliches Verständnis zum Konzept „Klimaneutralität“ zu schaffen, wurde 2019 das Normungsvorhaben zur ISO 14068 mit dem Titel „Greenhouse gas management and climate change management and related activities – Carbon neutrality“ initiiert.

Der Normentwurf umfasst sowohl Kriterien für

  • Quantifizierung
  • Reduzierung und
  • Ausgleich von THG-Emissionen und die entsprechende
  • Kommunikation

Die ISO 14068 wird dabei derart strukturiert werden, dass diese auf

angewendet werden kann.

Zudem werden Anforderungen an die folgenden Themen und Konzepte definiert:

  • Klimaneutralitätsmanagementplan
  • Definition „unvermeidbare Emissionen“
  • Bilanzgrenzen
  • Identifizierung und Kompensation „unvermeidbarer“ THG

Spannend bleibt, wie hoch die Akzeptanz der ISO 14068 bei Unternehmen sein wird und in welchem Umfang sich der Gesetzgeber künftig an den konzeptionellen Ansätzen orientieren wird. Denn ohne gesetzliche Verpflichtungen wird es auch weiterhin möglich sein, den Status „Klimaneutralität“ auf Basis anderer oder eigener Regulierungen zu kommunizieren.

Weitere Informationen finden Sie im DIN-Artikel, den das Team Carbon Economy der GUTcert im Rahmen des DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) verfasst hat und der hier zum Download zur Verfügung steht.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Klimaneutralität? Wenden Sie sich gerne an Florian Himmelstein.

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