Antragsverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung

das Online-Portal für die diesjährigen Antragsverfahren (Frist: 30. Juni 2023) der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) wurde durch das BAFA freigeschaltet.

Als letzte Neuerung wurde das „Merkblatt Grüne Konditionalität 2023“ veröffentlicht. Dieses konkretisiert die Anforderungen an die ökologischen Gegenleistungen, die für den Erhalt der BesAR zu erbringen sind (sog. „grüne Konditionalität“, siehe § 30 Nr. 3 und § 32 Nr. 3 EnFG). Neben dem Merkblatt hat das BAFA auch ein Formblatt für die einzureichenden Erklärungen zur „grünen Konditionalität“ veröffentlicht. Das unterschriebene Formular ist im Rahmen der Antragstellung im ELAN-K2 Portal hochzuladen.

Die Besondere Ausgleichsregelung, jetzt in das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) überführt, gilt nun nur noch für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage.

Als Hilfestellung wurden folgende Merkblätter bereitgestellt:

Die übrigen Inhalte der BAFA-Homepage (Kurzinformationen zur Antragstellung, FAQs etc., auch die sonstigen Merk- und Hinweisblätter) befinden sich derzeit noch in Überarbeitung bzw. Abstimmung; die entsprechenden Informationen hierzu werden zeitnah auf der BAFA-Website zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen oder Hinweisen zum Thema Energieeffizienz, wenden Sie sich gerne an Bruno Moch (Energiemanagementsysteme).

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