EnEfG vor der Neuausrichtung? Bundestag berät über Umsetzung der EED

Die Novelle des EnEfG nimmt Fahrt auf: Nach der ersten Lesung im Bundestag sollen nationale Zusatzanforderungen reduziert und Unternehmen spürbar entlastet werden.

EnEfG-Novelle nimmt die nächste Hürde

Am 24. September 2026 hat der Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) beraten. Der Entwurf soll die noch ausstehende Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie abschließen und gleichzeitig nationale Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes weitgehend auf das europarechtlich erforderliche Maß zurückführen. Ziel ist ausdrücklich, sogenanntes „Gold-Plating“ zu vermeiden und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren (Deutscher Bundestag).

Weniger Pflichten, höhere Schwellen

Für Unternehmen besonders relevant ist die geplante Anpassung der Schwellenwerte: Verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme sollen künftig grundsätzlich erst ab einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 23,6 GWh erforderlich sein. Damit steigt die Schwelle gegenüber der bisherigen Regelung von 7,5 GWh deutlich. Auch die bisherige Meldepflicht für Abwärmepotenziale soll für die meisten Unternehmen entfallen.

Damit zeichnet sich eine deutliche Entlastung insbesondere für Unternehmen ab, die bislang aufgrund der nationalen Anforderungen in den Anwendungsbereich des EnEfG gefallen sind.

Auch für Rechenzentren ändern sich die Rahmenbedingungen

Der Gesetzentwurf sieht zudem Anpassungen bei den Anforderungen an Rechenzentren vor. Unter anderem soll die Frist zur Erfüllung bestimmter Effizienzanforderungen für neue Rechenzentren von zwei auf vier Jahre verlängert werden. Die vollständige Deckung des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien soll künftig erst ab 1. Januar 2030 verpflichtend sein. Auch die Vorgaben zur Nutzung von Abwärme werden flexibler gestaltet.

Gleichzeitig wird der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ausdrücklich gestärkt. Bei Großinvestitionen von mehr als 100 Millionen Euro sowie bei Verkehrsinfrastruktur ab 175 Millionen Euro soll geprüft werden, ob energieeffizientere Alternativen zur Verfügung stehen.

Noch ist nichts endgültig

Nach der ersten Lesung geht die Novelle in die parlamentarische Detailberatung. Eine öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss ist für den 5. Oktober 2026 angesetzt. Wann die abschließende Beratung und Abstimmung im Bundestag stattfindet, steht derzeit noch nicht fest.

Für die Praxis bedeutet das: Die Richtung ist klar – weniger nationale Sonderregelungen, höhere Schwellenwerte und perspektivisch weniger Bürokratie. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleibt jedoch abzuwarten, welche Änderungen tatsächlich beschlossen werden. Unternehmen sollten ihre aktuellen Verpflichtungen weiterhin auf Grundlage der bestehenden Rechtslage bewerten und erfüllen.

 

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energieeffizienzgesetz? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.