Änderungen SGB III und AZAV: Das "Arbeit-von-morgen-Gesetz"

Das „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ bringt interessante Neuerungen für die Zulassung von Maßnahmen nach AZAV

Am 28.05.2020 ist das Gesetz (kurz: „Arbeit-von-morgen-Gesetz“) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Änderungen vor, die die Zulassung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung betreffen.

Zum 1. Juli 2020 werden die BDKS für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung um 20% erhöht

Zum 1. Oktober 2020 gelten folgende Änderungen:

  • die Kostenkalkulation von Gruppenmaßnahmen ist grundsätzlich mit 12 Teilnehmenden zu berechnen (bisher: 15 Teilnehmende)
  • das Verfahren zur Kostenzustimmung bei BDKS-Überschreitung durch die Bundesagentur für Arbeit wird neu geregelt. Zukünftig sind Zustimmung durch die BA erst bei einer Überschreitung von mehr als 25% erforderlich. Dies betrifft nicht nur Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, sondern nun auch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Bei BDKS-Überschreitung von weniger als 25% können die Fachkundigen Stellen somit eigenständig entscheiden. Dafür muss der Träger u.a. notwendige besondere Aufwendungen nachweisen
  • die neuen BDKS-Sätze werden zukünftig alle 2 Jahre von der BA veröffentlicht

Zum 1. Januar 2021 wird für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach§ 45 SGB III die Trennung der Ziele „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ und „Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen“ aufgehoben. Somit können dann Inhalte aus beiden Förderzielen in einer Maßnahme kombiniert werden.

Das Gesetz beinhaltet noch weitere Änderungen, z.B. zur Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten (Mindestdauer der Maßnahmen auf 120 Stunden gesenkt) und der Aufnahme der „Assistierten Ausbildung“ in das SGB III. Die Änderungen im Detail können Sie hier nachlesen.

Nähere Informationen erhalten Sie von Henrik Netzow.

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