Update zur Berichterstattung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken besser nachzukommen.

Das Berichtformat wurde am 11.10.2022 vom BAFA in einem Merkblatt veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2023 werden Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in die Pflicht genommen, ab dem 1. Januar 2024 bereits Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.

Die betroffenen Unternehmen müssen u. a. jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im jeweiligen Geschäftsjahr erstellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 11.10.2022 ein Merkblatt veröffentlicht, das den Fragenkatalog beinhaltet. Durch die vollständige Beantwortung der Fragen und die Veröffentlichung des daraus erzeugten Berichts auf der Unternehmenswebseite soll die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG als erfüllt gelten, so das BAFA.

Wichtiges zur Berichterstattung

  • Der Bericht ist spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das BAFA zu übermitteln und zugleich auf der Webseite des Unternehmens bereitzustellen.
  • Der Fragenkatalog enthält eine Übersicht von sowohl verbindlichen Berichtsfragen als auch Fragen, deren Beantwortung auf freiwilliger Basis erfolgt.
  • Das BAFA fordert KEINE Angaben über das Gesetz hinaus. Sollten freiwilligen Angaben gemacht werden, sollen diese eindeutig gekennzeichnet werden.
  • „Risikobasierte Kontrolle bedeutet, dass das BAFA auch, aber nicht nur zufällige Stichproben näher überprüfen wird. Bei der Auswahl der Unternehmen, die intensiver geprüft werden, wird das BAFA mehrere Kriterien anlegen: Ein wichtiger Punkt wird u. a. sein, wie plausibel der eingereichte Bericht eines Unternehmens ist.“(BAFA)
  • Laut BAFA soll im Frühjahr 2023 eine Online-Eingabemaske bereitgestellt werden, in der die Fragen des Fragenkatalogs zu beantworten sind.

Ansprechpartnerin bei der GUTcert:

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema? Wenden Sie sich gerne an Yulia Felker

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA

Merkblatt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Fragenkatalog zur Berichterstattung gemäß § 10 Abs. 2 LkSG

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