Hilfestellung und Übersicht zu den Indikatoren der CSRD

Auf der Webseite zur CSRD bietet Ihnen die GUTcert eine Übersicht zu aktuellen Informationen und eine Arbeitstabelle für Ihre Umsetzung der EU-Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung.

Ab Januar 2024 greift die Berichtspflicht gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für alle Unternehmen, die bisher nach EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) berichtspflichtig waren.

Das bedeutet für die betroffenen Unternehmen, dass sie bis zum 30. April 2025 ihre geprüften Nachhaltigkeitsberichte offenlegen müssen. Über die folgenden Jahre fallen immer mehr Unternehmen unter diese Berichtspflicht, wodurch sich die Anzahl der zu berichtenden Unternehmen bis 2029 EU-weit im Vergleich zur NFRD von 11.600 auf 49.000 erhöht, also um etwa 422%.

Darüber hinaus sind die Anforderungen bezüglich der Inhaltstiefe gewachsen, wodurch nun über 1.000 Datenpunkte zu quantitativen und qualitativen Indikatoren ausführlich berichtet werden muss.

Um Sie bei dieser Herausforderung zu unterstützen, haben wir eine CSRD-Seite für Sie erstellt, die relevante Informationen über die EU-Richtlinie und deren Umsetzung enthält. Dort finden Sie auch eine von Ihnen beliebig erweiterbare Excel-Tabelle mit allen sektorübergreifenden und themenbezogenen Standards nebst den dazugehörigen Indikatoren und Auslassungsfristen zum Download.

Über alle weiteren Entwicklungen und die Prüfberechtigungen in Deutschland werden wir Sie über diese Seite und selbstverständlich auch per Newsletter informieren.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Melden Sie sich einfach bei Yulia Felker oder Anna Büttgen.

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