Update: Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Jahresbeginn 2024 die Hinweise zum Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Teilnehmende von geförderten Maßnahmen und Bildungsträgern aktualisiert, Sie finden die Informationen unter diesem Link (erstes Dokument auf dieser Seite).

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