Erste gekoppelte Lieferungen im Herkunftsnachweisregister bestätigt
Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des § 30a HkRNDV und der Ablösung des Konzepts „Optionale Kopplung“ durch die neugeregelte gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen hat die GUTcert die ersten Entwertungsanträge freigegeben.
Die gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen (vormals „optionale Kopplung“) wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 gänzlich überarbeitet (wir berichteten). Der § 30a der Herkunfts- und Regionalnachweisdurchführungsverordnung (HkRNDV) ist knapp formuliert und lässt viele praktische Fragestellungen unbeantwortet.
Leitfaden und Software-Update im zweiten Quartal 2024
Mit dem Ende Mai vom Umweltbundesamt veröffentlichten Leitfaden zur gekoppelten Lieferung von Herkunftsnachweisen wurden einige Fragen zur praktischen Umsetzung und zur umweltgutachtlichen Prüfung und Bestätigung beantwortet.
Die Möglichkeit zur Entwertung von Herkunftsnachweisen mit gekoppelter Lieferung wurde zeitnah in einem Software-Update freigeschaltet. So kann sich ein Akteur in der Rolle „Elektrizitätsversorgungsunternehmen“ nun einen Umweltgutachter zuordnen, dem dann nach Entwertungsantrag mit aktivierter gekoppelter Lieferung die Daten auf seinem Konto zur Prüfung und Bestätigung angezeigt werden.
Was ist künftig zu erwarten?
Das Interesse der Industrie an der gekoppelten Lieferung von Herkunftsnachweisen liegt insbesondere in der Strompreiskompensation, für welche die Herkunftsnachweise als ökologische Gegenleistung anrechenbar sind.
Wir gehen davon aus, dass das Interesse durch die nun klareren Vorgaben wachsen wird. Die Strompreiskompensation ist ein starker Anreiz für Industriekunden, die eine Alternative zu aufwändigen Energieeffizienzmaßnahmen als ökologische Gegenleistung suchen. Parallel wächst die Zahl der Energieversorger, die ihr Portfolio durch das Angebot gekoppelter Lieferungen von Herkunftsnachweisen ausweiten.
Die GUTcert begleitet die Entwicklungen zur gekoppelten Lieferung von Beginn an als Umweltgutachterorganisation, bringt sich beim Umweltbundesamt konsultativ ein und betreut Kunden im gesamten Prozess. So konnten wir Anfang Juli nach langer Zeit unklarer Bedingungen endlich die ersten gekoppelten Lieferungen im Herkunftsnachweiseregister bestätigen.
Ansprechperson
Wir teilen unsere Expertise zur gekoppelten Lieferung von Herkunftsnachweisen entlang der gesamten Lieferkette gern mit Ihnen. Wenden Sie sich hierzu gerne an Andre Klunker.