Akkreditierung nach IT-Sicherheitskatalog
Zum Jahresende 2024 erhielt die GUTcert von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Akkreditierung nach IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11 Absatz 1b Energiewirtschaftsgesetz.
Die GUTcert ist damit eine der wenigen Zertifizierungsstellen, die in diesem Bereich DAkkS-akkreditierte Zertifizierungen auf der Grundlage des Konformitätsbewertungsprogramms zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für den IT-Sicherheitskatalog für Energieanlagenbetreiber durchführen und entsprechende Zertifikate ausstellen darf.
Das Zertifizierungsverfahren nach IT-Sicherheitskatalog für einen Anlagenbetreiber wurde bereits erfolgreich abgeschlossen. Die GUTcert scheute hier keine Kosten und Mühen und ließ den verantwortlichen Auditor für die Auditierung einer Offshore-Windpark-Anlage vorbereitend an einem abenteuerlichen Sicherheitstraining inklusive Hubschrauberabsturztraining in ein Wasserbecken teilnehmen. Weitere Zertifizierungsverfahren sind bereits in Planung.
Audits mit Fachexpertenbegleitung
In den ersten Audits nach Absatz 1b werden die Auditoren-Teams jeweils von einem Fachexperten unterstützt: mit fundiertem Wissen über die technischen Grundlagen der Erzeugung und der Anlagensteuerung, verschiedene Anlagenkategorien, rechtliche Rahmenbedingungen und die IT-Infrastrukturen für den Anlagenbetrieb – Scope des ISMS nach IT-Sicherheitskatalog für Betreiber von Energieanlagen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie
- Interesse an der Zertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog durch die GUTcert haben
- sich vorstellen können, als Fachexperte tätig zu werden
- Fragen oder Hinweise zum Thema haben.
Kontakt: Nicole Petzke