Antragsfrist für die Strompreiskompensation 2025 steht fest
Die Frist für die Beantragung der Beihilfe für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) für das Abrechnungsjahr 2024 wurde auf den 30.06.2025 festgelegt.
In zwei kurzen Newslettern vom 09.12.2024 und 16.01.2025 verkündetet die DEHSt das Ende der Frist für die Beantragung der Strompreiskompensation. Wie auch im letzten Jahr, müssen die Anträge bis zum 30.06. bei der DEHSt eingegangen sein. Das Formular-Management-System (FMS) wird voraussichtlich ab dem 01.0.4.2025 auf der Website der DEHSt zur Verfügung gestellt. Der Antrag wird wie im Jahr zuvor aus zwei Teilen bestehen: dem Antrag auf Beihilfe und dem Nachweis der ökologischen Gegenleistungen (öGl).
Zusätzlich zu den oben genannten Informationen empfiehlt die DEHSt allen Antragstellenden dringend eine Datensicherung der letzten gültigen Version Ihres Antrags vom letzten Jahr vorzunehmen.
Mehr Information finden Sie hier.
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Übrigens: In unserem Webinar am 02.04.2025 informieren wir Sie umfassend zu allen Neuerungen rund um die ökologischen Gegenleistungen. Melden Sie sich bereits jetzt hier an.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema? Oder benötigen Sie eine Prüfung nach den Anforderungen der Strompreiskompensation? Wenden Sie sich gerne an Linda Finkenzeller oder David Kroll.