Flexibilisierung neu gedacht: Batteriespeicher für Biogasanlagen
Neues Konzept setzt auf Batteriespeicher für kosteneffiziente Flexibilisierung von Biogasanlagen – Voraussetzung ist, dass diese Variante als Flexibilisierung im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) anerkannt wird.
Für viele Biogasanlagen läuft die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den nächsten Jahren aus. Um weiterhin finanzielle Unterstützung durch die Flexibilitätsprämie beziehungsweise den Flexibilitätszuschlag zu erhalten, müssen bestehende Biogasanlagen eine Flexibilisierung durchführen. Dies bedeutet, dass Wärme, Strom und Systemdienstleistungen bedarfsgerecht von den Biogasanlagen bereitgestellt werden können. Klassischerweise wird diese durch eine Überbauung erreicht, was unter anderem die Installation neuer Blockheizkraftwerke (BHKWs), Wärmespeicher und Gasspeicher bedeutet. Diese Erweiterung ist oftmals kostspielig und mit großen Eingriffen in die bestehende Anlage verknüpft.
Um die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die Betreiber wirtschaftlicher zu gestalten, hat Diplom-Ingenieur Alfons Himmelstoß nun im BIOGAS Journal ein neues Konzept vorgestellt. Hier wird ein Batteriespeicher eingesetzt, um die nötige Überbauung zu erreichen. Nach Himmelstoß ermöglicht der Einsatz eines Batteriespeichers, den Eingriff in den Anlagenbetrieb zu minimieren. Lediglich die Installation eines weiteren BHKWs könnte notwendig sein. Der Einsatz von Batteriespeichern zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Betriebs ist an anderer Stelle schon etablierte Praxis. So ist lt. Himmelstoß zum Beispiel die Kombination aus PV-Anlagen und Batteriespeichern eine beliebte Methode, um die zeitabhängige Sonnenenergie auch zu abendlichen Peaks bereitstellen zu können.
Die Kombination aus Biogasanlage und Speicher ist eine interessante Alternative zur traditionellen Überbauung für die Flexibilisierung, die Betreibern wirtschaftliche Vorteile verschaffen würde. Zwar übergeht diese Kombination die natürliche Eigenschaft von Biogasanlagen, Energie in der Form von Gas zu speichern, jedoch bietet sie eine praktische Lösung für die bislang langsam anlaufende Flexibilisierung.
Nun gilt es zu klären, ob diese Art der Flexibilisierung im Sinne des EEGs förderungsfähig wäre. Hiermit steht und fällt die Wirtschaftlichkeit dieses Konzept. Momentan liegt der Vorschlag bei der Clearingstelle, um die Förderfähigkeit zu prüfen. Wir halten Sie diesbezüglich weiterhin auf dem Laufenden.
Haben auch Sie vor, die Flexibilitätsprämie in Anspruch zu nehmen oder Ihre Anlage für die Inanspruchnahme der Anschlussförderung zu flexibilisieren und benötigen noch entsprechende Informationen zu dem geforderten Umweltgutachten? Wenden Sie sich gerne an Franziska Schrader oder Saskia Wollbrandt aus dem Team Erneuerbare Energien.