Fachliche Weisung zur Kostenzustimmung

Die neue fachliche Weisung zur Kostenzustimmung (gem. § 179 Absatz 2 SGB III) ist von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht worden. Sie finden diese Weisung in unserem offenen Downloadbereich.


Unverändert beschreibt die Weisung die Anforderung und den Ablauf einer Kostenzustimmung für eine Maßnahme nach AZAV, die den BDKS um mehr als 25% übersteigt. Die Rolle der BA wird in Abgrenzung zu den Aufgaben der Fachkundigen Stellen definiert, dabei wurden Umsetzungserfahrungen aus den letzten Jahren mit einbezogen. Für Bildungsträger ist diese Weisung wichtig, wenn Maßnahmen mit mehr als 25% BDKS-Überschreitung zur Zulassung beantragt werden sollen. Die Hinweise zur Darstellung der besonderen Aufwendungen und zum besonderen arbeitsmarktpolitischem Interesse müssen unbedingt in der zur Prüfung eingereichten Maßnahmendokumentation Beachtung finden.