EmpCo 2026: Anforderungen verstehen und Kommunikation gesetzeskonform gestalten
Im vergangenen Monat endete die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in nationales Recht. Ab September 2026 gelten die neuen Vorschriften vollständig für Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind.
Die GUTcert berichtet kurz, was diese neuen Regeln für Unternehmen und ihre Kommunikation über nachhaltige Ambitionen, Klimaprojekte und CO2-Zertifikate bedeuten und wie wir sie bei der gesetzeskonformen Kommunikation unterstützen können.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie ist Teil des EU Green Deal und zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken, indem Greenwashing bekämpft und die Qualität von Umweltinformationen verbessert wird. Ihr zentrales Ziel ist es sicherzustellen, dass Unternehmen Umweltaussagen machen, die verlässlich, überprüfbar und klar verständlich sind.
Die Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten – unabhängig von Größe oder Branche.
Deutschland hat die EmpCo-Richtlinie im Februar 2026 in nationales Recht umgesetzt. Ab September 2026 werden die Vorschriften vollständig anwendbar sein. Ab diesem Zeitpunkt können nicht-konforme Aussagen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen und Maßnahmen der Rechtsdurchsetzung nach dem Wettbewerbsrecht.
Wo stehen wir in der zeitlichen Umsetzung?
- 28. Februar 2024: Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie in der EU
- September 2025: Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Februar 2026: Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht (UWG) (Frist war der 27. März)
- 27. September 2026: Die EmpCo-Regeln treten EU-weit in Kraft und gelten für Unternehmen verbindlich
Was gilt als „Umweltaussage“?
Die Definition der Umweltaussagen umfasst jede kommerzielle Aussage oder Darstellung, die eine positive oder geringere Umweltwirkung eines Produkts, einer Marke oder eines Unternehmens suggeriert.
Erfasst werden nicht nur Begriffe wie „klimaneutral“, sondern auch visuelle Elemente wie Symbole, Farben und Bildsprache sowie Markennamen, Labels und Logos.
Was künftig unzulässig ist – zentrale Änderungen durch die EmpCo
Die EmpCo definiert eine Liste von Praktiken, die stets als unlauter gelten. Dazu zählen insbesondere:
- allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „grün“ ohne klare Erläuterung
- Treibhausgasbezogene „Neutralitäts“-Aussagen auf Produktebene bei Nutzung von Kompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette
- Nachhaltigkeitslabels ohne zertifizierte Systeme oder behördliche Prüfung
- Zukunftsaussagen wie „klimaneutral bis 2050“ ohne glaubwürdigen Transformationsplan und unabhängige Kontrolle.
Die EmpCo als Fluch oder Segen?
Die EmpCo erhöht die Anforderungen an Transparenz und Differenzierung in der Kommunikation umweltbezogener Behauptungen. Unternehmen müssen künftig klar darlegen, wie ihre Nachhaltigkeits- und Klimastrategien aufgebaut sind. Auf Treibhausgasebene muss klar zwischen eigenen Emissionsreduktionen und externen Kompensationsprojekten unterschieden werden. Letztere bleiben relevant, müssen aber präziser und nachvollziehbar kommuniziert werden – direkt in der Kommunikation selbst, nicht ausgelagert in Berichte oder externe Quellen.
Für Unternehmen bringt das mehr Anforderungen mit sich, aber auch die Chance, von pauschalen Aussagen zu glaubwürdiger Kommunikation überzugehen.
Wie kann ich meine Nachhaltigkeitsbemühungen sicher kommunizieren?
Als unabhängige und akkreditierte Zertifizierungsstelle unterstützen wir Sie bei der prüfsicheren Kommunikation Ihrer Nachhaltigkeitsleistungen. Im Fokus steht dabei die Prüfung von Nachhaltigkeitslabels und umweltbezogenen Aussagen im Sinne der EmpCo-Richtlinie und deren nationaler Umsetzung im UWG. Wir prüfen sowohl die inhaltliche Belastbarkeit als auch die methodische Nachvollziehbarkeit von Nachhaltigkeitsaussagen auf Basis der zugrundeliegenden Zertifizierungssysteme von Labels und der unternehmensbezogenen Umweltkommunikation.
Ziel ist es sicherzustellen, dass Ihre Aussagen nicht nur regulatorisch zulässig sind, sondern auch transparent, nachvollziehbar und für Verbraucher eindeutig verständlich dargestellt werden. Als unabhängige dritte Partei schaffen wir damit eine belastbare Grundlage, auf der Unternehmen ihre Umwelt- und Klimakommunikation gesetzeskonform gestalten und glaubwürdig am Markt positionieren können.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema EmpCo/UWG-Neuerungen? Wenden Sie sich gerne an Johanna Sitter.