ISO/IEC 27001: Basis für die NIS-2-Konformität

Im kürzlich veröffentlichen Informationspaket #nis2know: ISO/IEC 27001 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt die Behörde die Vorteile einer Zertifizierung heraus und verdeutlicht gleichermaßen, dass weitere Schritte zur NIS-2-Konformität notwendig sind.

In der aktuellen Regulierungslandschaft suchen viele Unternehmen nach einem verlässlichen Kompass. Die ISO/IEC 27001 als international anerkannter Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) erweist sich hierbei als entscheidender Wegbereiter. Sie bietet nicht nur bewährte Prozesse, sondern dient als strukturierte Ausgangsbasis, um die gesetzlichen Anforderungen des BSIG effizient zu bewältigen.

Synergien nutzen und Aufwand reduzieren

Eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 kann den Implementierungsaufwand für gesetzliche Anforderungen deutlich reduzieren, da der Standard bereits ein „gutes Fundament [bildet,] auf dem sich im Sinne der Pflichten nach BSIG aufbauen lässt.“ Welche gesetzlichen Anforderungen sich in welchen Teilen der Norm wiederfinden, zeigt eine Mapping-Tabelle. Dazu zählen unter anderem:

  • Strukturierte Risikoanalyse, Bewertung und -behandlung
  • Systematisches Incident Response Management zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  • Kryptografie- und Berechtigungskonzepte
  • Lieferanten- und Drittparteienmanagement

Aufgepasst: Zertifizierung allein reicht nicht

Aber Vorsicht: Wer schon ein ISO/IEC-27001-Zertifikat in der Tasche hat, ist damit noch nicht automatisch NIS-2-konform. Insbesondere folgende Punkte müssen gesondert geprüft werden:

  • Umfang des Geltungsbereichs: Das BSIG fordert die Maßnahmenumsetzung für den gesamten relevanten Einrichtungsbetrieb – die generische Norm lässt Beschränkungen zu.
  • Risikobehandlung und -management: Insbesondere Transfer und Akzeptanz von Risiken sind unter NIS-2 im Gegensatz zur ISO/IEC 27001 weitgehend ausgeschlossen.
  • Weitere rechtliche Pflichten ohne Bezug zur Norm:
    • Melde- und Registrierungspflichten (§§ 32,33 BSIG)
    • Geschäftsführerschulung (§ 38 BSIG)

Vom Standard zur Punktlandung: Zwei Wege zum Ziel

Abhängig von Ihrem aktuellen Status hat das BSI klare Empfehlungen, wie Sie die ISO/IEC 27001 als Sprungbrett nutzen können:

  • Bereits zertifizierte Einrichtungen: Nutzen Sie Ihr bestehendes Zertifikat als wertvolles Compliance-Fundament. Durch eine gezielte Gap-Analyse können Sie spezifische Ergänzungsbedarfe wie formale Meldeprozesse oder die nachweisbare Einbindung der Geschäftsführung identifizieren und Ihr System punktgenau anpassen.
  • Einrichtungen in der Planung: Wenn Sie eine Zertifizierung planen, können Sie ihr ISMS von Beginn an so aufbauen, dass sie die Anforderungen gemäß § 30 BSIG integrieren. Dies vermeidet spätere Nachrüstungen und stellt sicher, dass Ihr ISMS direkt als robuste Basis für die regulatorische Compliance dient.

Fazit

Die ISO/IEC 27001 ist zwar kein automatischer Garant für die vollständige Erfüllung aller gesetzlichen Einzelpflichten, aber sie ist das vielleicht wichtigste Werkzeug, um ein Sicherheitsniveau zu erreichen, auf dem sich die spezifischen Pflichten des BSIG sicher und strukturiert aufbauen lassen. Hierbei ist die GUTcert Ihr verlässlicher Partner für NIS-2-Schulungen für Führungskräfte, Ihre ISO/IEC-27001-Zertifizierung und den Erfahrungsaustausch mit anderen Betreibern.

 

Ansprechperson

Bei Fragen oder Anmerkungen zum Thema ISMS wenden Sie sich gerne an Tim Stauffenberg.