DEHSt veröffentlicht eine vorläufige SPK-Billigkeitsrichtline und Antragsfrist 2026

Am 27.05.2026 veröffentlichte die DEHSt wichtige und langerwartete Neuigkeiten im Bereich der Strompreiskompensation (SPK).

Die neue Antragsfrist für diesjährige Anträge auf Strompreiskompensation (SPK) steht fest: 17. August 2026, wie in einer kurzen News verkündet wurde. Es handelt sich um eine materielle Ausschlussfrist. Die Leitfänden sollen in den nächsten Tagen aktualisiert werden.

Zusätzlich wurde eine (vorläufige) Billigkeitsrichtlinie zur SPK auf der Website der DEHSt veröffentlicht. Diese Fassung wurde der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Die finale Fassung wird nach Genehmigung in den nächsten Wochen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Alle Unternehmen, die planen, einen SPK-Antrag noch in diesem Jahr zu stellen, sollten schnellstmöglich die Billigkeitsrichtline prüfen und mit dem Befüllen der FMS-Anträge beginnen. Diese sind ebenfalls seit dem 27.05. online.

Unternehmen, die bereits bei uns eine SPK-Prüfung beauftragt haben, werden wir in den kommenden Tagen noch einmal gesondert und detaillierter informieren.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema ökologische Gegenleistungen (SPK, BECV, EnFG)? Wenden Sie sich gerne an Linda Finkenzeller.