Berechnungsregelungen bei der Co-Vergärung verschiedener Substrate in einer Biogasanlage
Die BLE informiert in ihrem 23. Informationsschreiben zu Nabisy über zwei neue Biomassecodes.
Um eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu erhalten, müssen bestimmte Stromerzeugungsanlagen gemäß der BioStNachV Nachhaltigkeitsnachweise erstellen für den aus nachhaltigem Biogas bzw. Biomethan erzeugten Strom. Im Emissionshandel betrifft dies den Strom aus Biogas bzw. Biomethan (Ersteinsatz ab dem 01.01.2021) in EU-ETS-1-Anlagen. Dies erfolgt in der Nabisy-Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für die unterschiedlichen Produktionsstränge stellt die BLE Biomassecodes zur Kennzeichnung unterschiedlicher Substratstränge (z. B. Strom durch Biogas aus Gülle) zur Verfügung.
Darüber hinaus müssen einige Anlagen Treibhausgaswerte für den erzeugten Strom ausweisen. Da bei der Co-Vergärung in Biogasanlagen verschiedene Substrate vermischt werden, ist hierfür die Berechnung eines saldierten Wertes erforderlich. Die Methode der Treibhausgasberechnung bei der Produktion und Verwendung von Biomasse-Brennstoffen wird von der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED) im Anhang VI Teil B vorgegeben. Bisher gab es nur die substratspezifischen Biomassecodes.
Hinsichtlich der Verstromung von Biogas und Biomethan stehen aktuell folgende neue Biomassecodes in Nabisy zur Verfügung:
- 2716-BG-Co-Digestion: Strom aus Biogas aus nachhaltigen co-vergärten Substraten (alle Rohstoffe); nur zur Angabe des Co-Vergärungs-Wertes
- 2716-BM-Co-Digestion: Strom aus Biomethan aus nachhaltigen co-vergärten Substraten (alle Rohstoffe); nur zur Angabe des Co-Vergärungs-Wertes.
Diese Biomassecodes gelten ausschließlich für die Verstromung von Biogas und Biomethan.
Die verwendeten Rohstoffe sind im Feld „Verbindungsdokument“ zu erfassen.
Die Aussagen aus dem 16. & 18. Informationsschreiben der BLE, zu welchem wir bereits am 25.06.2024 berichteten, bleiben davon unberührt. Das 23. Informationsschreiben wird die BLE auch auf ihrer Webseite bzw. in der Hilfe von Nabisy veröffentlichen. Hier werden zudem die aktualisierten Versionen der Biomassecodelisten für den Strombereich und den Emissionshandel zur Verfügung stehen.
Ansprechperson
Bei Fragen oder Anmerkungen zur Lieferkettenzertifizierung wenden Sie sich gerne an Frieda Becker.