Nabisy informiert: Berechnungsregelungen bei der Co-Vergärung

Hiermit informieren wir zum 18. Nabisy-Informationsschreiben der BLE

Der Einfachheit halber zitieren wir hier den Originaltext des BLE:

„die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) gibt in Anhang VI Teil B die Methode der Berechnung der Treibhausgasemissionen bei der Produktion und Verwendung von Biomasse-Brennstoffen vor. Für die Co-Vergärung von verschiedenen Substraten in einer Biogasanlage ist die Berechnung eines gemittelten Summenwertes erforderlich.

Wie mit dem 16. Informationsschreiben Nabisy vom 22.02.2024 mitgeteilt wurde, ist bei der Ausstellung von Nabisy Nachweisen eine nachträgliche Aufteilung der tatsächlichen THG-Emissionen und die Ausstellung für jeden einzelnen Rohstoff weiterhin möglich und zur Sicherstellung der Konformität mit dem EU-Recht erforderlich.

Um den Summenwert auf dem Nachhaltigkeitsnachweis als Zusatzinformation auszuweisen, besteht die Möglichkeit das Feld „Verbindungsdokument“ zu nutzen.

Hier soll der Vermerk „Summenwert_Co-Vergaerung:_XXgCO2eg/MJ“ eingetragen werden.

Bei der Nutzung dieser Option ist folgendes zu beachten:

  • Das Verbindungsdokument umfasst insgesamt maximal 50 Zeichen, erlaubt sind:
    • A-Z
    • a-z
    • 0-9
    • ,.-;:/
  • Nicht erlaubt sind Umlaute, Leerzeichen oder Sonderzeichen, außer den genannten.
  • Der Vermerk ist bei jeder Weitergabe des Nachweises neu einzugeben (keine automatische Weitergabe)“

Eine Angabe der saldierten Werte im Nabisy-Nachhaltigkeitsnachweis ist also nicht verpflichtend, sondern nur eine optionale Möglichkeit, die ermittelten Werte nachvollziehbar zu dokumentieren.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Nabisy oder Lieferkettenzertifizierung? Wenden Sie sich gerne an Frieda Becker oder Tania Schwarzer.

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