RFNBO als Option zur Erfüllung der THG-Quote

Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichte jüngst ein Formular zur Berichtspflicht für betroffene Inverkehrbringer von Kraftstoffen bei der Verwendung von RFNBO als Zwischenprodukt.

Das Umweltbundesamt (UBA) wendete sich vor Kurzem an alle anerkannten Zertifizierungsstellen und zertifizierten Schnittstellen mit einer Rundmail folgenden Inhalts:

„Eine der Optionen zur Erfüllung der THG-Quote nach §37a Absatz 5 Satz 1 Nummer 7 des BImSchG ist der Einsatz eines RFNBO als Zwischenprodukt zur Produktion konventioneller Kraftstoffe oder Biokraftstoffe. Die Verwendung von RFNBO als Zwischenprodukt für die Produktion konventioneller Kraftstoffe oder Biokraftstoffe wird gemäß §3 Abs. 4 der 37. BImSchV dem Inverkehrbringen gleichgestellt, sofern diese Verwendung im deutschen Steuergebiet erfolgt.

Gemäß § 3 Abs. 8 der 37. BImSchV sind Raffinerien, die RFNBO als Zwischenprodukte für die THG-Quotenerfüllung anrechnen, verpflichtet, über die energetische Menge aller im Verpflichtungsjahr erzeugten Produkte aus dem Herstellungsprozess zu berichten, in dem RFNBO-Kraftstoffe als Zwischenprodukt verwendet wurden. Diese Informationen sind erforderlich, damit die Bundesregierung ihren Berichtspflichten gemäß der EU-Richtlinie 2018/2001 nachkommen kann, einschließlich der korrekten sektoralen Zuordnung der RFNBO-Einsatzmengen. Diese Zuordnung hat jedoch kein Einfluss auf die THG-Quote. Für die Anrechnung auf die THG-Quote wird die Gesamtmenge an eingesetztes qualifiziertes RFNBO-Zwischenprodukt zugerechnet.

Gemäß § 3 Abs. 8 der 37. BImSchV informiert das Umweltbundesamt hiermit über Inhalt und Format dieser Berichtspflicht. Bei der Verwendung von RFNBOs als Zwischenprodukt für die Produktion konventioneller Kraftstoffe und Biokraftstoffe sind betroffene Inverkehrbringer ((Bio-)Raffineriebetreiber) aufgefordert das auf der UBA-Webseite veröffentlichte Formular auszufüllen und per Mail an Vollzug-37BImSchV@uba.de bis 1. September des nachfolgenden Jahres des jeweiligen Verpflichtungsjahr zu senden.“

Durch diese Neuerung werden RFNBO nun auch in der Praxis auf die deutsche THG-Quote anrechenbar. Im Gegensatz zu Nabisy im Bereich der Kraftstoffe aus Biomasse läuft die Anrechnung der RFNBO-Mengen vorerst über die Einreichung eines Excel-Formulars.

An dieser Stelle weisen wir Sie außerdem auf das Seminar Wasserstoff – Regulatorik, Nachweise und Anwendung der GUTcert Akademie hin.

Das Wichtigste zum Seminar in Kürze

  • 1 Tag | 09:00–17:30 Uhr
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  • Nächster Termin: 18.11.2026

Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema RFNBO-Zertifizierung haben, melden Sie sich gerne bei Emanuel Hiese.