Erneuerbare Energien

Umweltgutachten nach EEG

Sichern Sie sich Ihre Vergütung – mit einem Umweltgutachten für Biogasanlagen, Biogas­aufbereitungs­anlagen und BHKW gemäß EEG.
Ihre Ansprechperson

EEG-Gutachten schafft Planungssicherheit

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales Instrument der Energiewende in Deutschland. Es fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Biogas – mit dem Ziel, bis 2030 80 % des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen.

Für Unternehmen, die Biogasanlagen, Biogas­aufbereitungs­anlagen oder BHKWs betreiben, ist das EEG besonders relevant: Es ermöglicht staatliche Vergütungen und Boni, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Umweltgutachten nach EEG ist der Nachweis, dass Ihre Anlage die Anforderungen des EEG erfüllt. Es sichert finanzielle Vorteile und Sie leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende.

Vorteile der Zertifizierung

Rentabilität

Das Gutachten sichert Ihnen den Zugang zu staatlichen Vergütungen – verlässlich und förderrelevant.

Compliance

Ein Umweltgutachten gemäß EEG schafft Transparenz und bestätigt die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

Planungssicherheit

Durch eine transparente Darstellung der Faktenlage schafft das Gutachten Klarheit – für fundierte, tragfähige Entscheidungen.

Fakten und Hinweise

  • EEG 2009: KWK-, Gülle- sowie Landschaftspflegebonus
  • EEG 2012: Grundvoraussetzung, Einsatzstoffvergütungsklassen, 100 % KWK-Stromerzeugung
  • EEG 2014 & 2017: Inbetriebnahmegutachten, 100% KWK-Stromerzeugung
  • Gutachten zur Anschlussförderung
  • Flexibilitätsgutachten
  • Gutachten zur Innovationsausschreibung
  • Gutachten für Biogasaufbereitungsanlagen
  • Stellungnahmen zur Trockenfermentation sowie Gutachten zur Laufzeitverlängerung

Umweltgutachten sind relevant für Betreiber von Biogasanlagen sowie Biogas- und Biomethan-BHKW, die Vergütungen für Strom und Wärme gemäß EEG in Anspruch nehmen möchten.

Vor dem Audit setzt sich der zuständige Umweltgutachter mit Ihnen in Verbindung, um die Dokumentenbereitstellung und Terminplanung zu klären.

Während des Vor-Ort-Termins besichtigt der Umweltgutachter in Begleitung einer Ansprechperson die Anlage, sichtet Unterlagen und stellt Fragen zu relevanten Anlagenteilen und Änderungen.

Im Nachhinein wird das Gutachten fertiggestellt und Ihnen zugesendet.

Die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Einreichung des Umweltgutachten beim Netzbetreiber ist der 28.02. des Folgejahres, wofür der Kunde die Verantwortung trägt. Die Fertigstellung des Gutachtens ist maßgeblich von der Bereitstellung der Dokumente abhängig.

  • EEG-Exzellenznetzwerk 2025 – Erneuerbare Energie aus Biogas/Biomasse mehr Infos
  • Webinar: Biogaszertifizierung gemäß Erneuerbare-Energien-Richtlinie mehr Infos

Weitere Leistungen

Carbon Footprint

Wir verifizieren Ihren Carbon Footprint – für Ihr Produkt oder Ihr Unternehmen.
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Emissionshandel

Verifizierung von Treibhaus­gasen für Stationäre Anlagen und Luftverkehr
zur Leistung

Energie

ISO 50001, DIN EN 17463 (VALERI) und wichtige Informationen zu Förderungen und Netz­werken
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REDcert-EU

Nachhaltige Erzeugung von Bio­kraftstoffen aus Biomasse
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SURE

Durch eine SURE-Zertifizierung einen einfachen Zugang zu allen EU-Strom- und Wärme­märkten und daran gebundene Förderungen erlangen
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