Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung für Speicher

Was sind Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung?

Die Ende 2020 in Kraft getretene Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) bildet zusammen mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) die Grundlage für die Innovationsauschreibungen. Die InnAusV enthält dabei sämtliche Vorgaben, die Anlagen für eine Inanspruchnahme der 20jährigen Förderung erfüllen müssen.

Für wen sind Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung relevant?

Umweltgutachten sind relevant für Betreiber von Anlagenkombinationen aus Solaranlage und Speicher, die die Förderung gemäß InnAusV in Anspruch nehmen möchten.

Für welche Branchen sind Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung relevant?

branche

Eine Rolle spielen Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung besonders für Betreiber von innovativen Anlagenkombinationen bei denen ein Speicher involviert ist, z.B. PV-Anlage + Speicher. (Energiewirtschaft)

Welche Vorteile bieten Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung?

Ein Umweltgutachten dient dem Energieversorger als übersichtlicher Nachweis der Konformität mit den Vorgaben der InnAusV hinsichtlich § 13 Absatz 2 und befähigt die Anlage zur Inanspruchnahme der Förderung gemäß InnAusV.

Die GUTcert verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Nachweisprüfung und Zertifizierung von Anspruchsvoraussetzungen für erneuerbare Energien, speziell im Biogasbereich gemäß EEG. Dank unseres versierten Umweltgutachter-Teams sind wir deutschlandweit präsent.

Unter welchen Voraussetzungen erhält man ein Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung?

Bei einer Anlagenkombination mit einem Speicher muss dessen installierte Leistung mindestens 25 Prozent der installierten Gesamtleistung der Anlagenkombination entsprechen und die Energiespeicherkapazität mindestens eine Einspeicherung von zwei Stunden der Arbeit der Nennleistung der Energiespeichertechnologie ermöglichen. Auf Grundlage einer Lastfahrt beziehungsweise der Auswertung kontinuierlich aufgezeichneter Speicherdaten wird die geforderte Einspeicherkapazität jährlich mit einem Umweltgutachten bestätigt und dient dem Netzbetreiber als Nachweis.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema. Rufen Sie uns an oder senden uns eine Mail. Für ein unverbindliches Angebot oder weitere Fragen zu Kosten und Aufwand stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dank der herausragenden Expertise von der GUTcert haben wir erfolgreich unser erstes Umweltgutachten gemäß InnAusV umgesetzt. Die klare Kommunikation und professionelle Unterstützung waren in diesem Fall besonders wichtig, da es auf beiden Seiten keine Erfahrungswerte gab. Wir freuen uns auf eine fortgesetzte erfolgreiche Zusammenarbeit.

Dipl.-Ing. Lukas Mogg (Green Energy 3000 GmbH)

Für unser zweites Umweltgutachten gemäß InnAusV suchten wir nach einem neuen Gutachter. Bei GUTcert wurden wir fündig und fühlten uns gut betreut. Während des Audits konnten wir uns auf die ausgezeichnete Expertise und Zuverlässigkeit von GUTcert verlassen. Insgesamt war die Zusammenarbeit äußerst positiv, zielorientiert und das Gutachten wurde zügig erstellt. GUTcert können wir uneingeschränkt weiterempfehlen und freuen uns auf eine baldige erneute Zusammenarbeit.

Bastian Reiss (MaxSolar GmbH)