Ihr Schlüssel zur Förderung – Umweltgutachten in der Innovationsausschreibung
Wer als Betreiber einer innovativen Anlagenkombination aus Photovoltaik und Speicher die Marktprämie gemäß Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) in Anspruch nehmen möchte, benötigt ein qualifiziertes Umweltgutachten. Das jährlich zu erstellende Gutachten dient als zentraler Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber, dass die Anforderungen gemäß § 13 Absatz 2 erfüllt sind.
Als erfahrener Partner unterstützen wir Sie deutschlandweit mit einem anerkannten Umweltgutachten – fachkundig und effizient. Seit Beginn der Innovationsausschreibungen zertifizieren wir innovative Anlagenkombinationen und haben eine umfassende Expertise aufgebaut.
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Nachweisführung gemäß InnAusV.
Vorteile der Zertifizierung
Rentabilität
Sie erhalten die Möglichkeit der Vermarktung von Biomethan an deutsche Strom- und Wärmeerzeuger – verlässlich und förderrelevant.
Compliance
Ein Umweltgutachten bestätigt die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und schafft Transparenz und Vertrauen.
Planungssicherheit
Die detaillierte, nachvollziehbare Darstellung der Faktenlage ist eine solide Basis für fundierte, tragfähige Entscheidungen hinsichtlich Planung und Vermarktung.
Fakten und Hinweise
Bei einer Anlagenkombination mit einem Speicher muss dessen installierte Leistung mindestens 25 Prozent der installierten Gesamtleistung der Anlagenkombination entsprechen und die Energiespeicherkapazität mindestens eine Einspeicherung von zwei Stunden der Arbeit der Nennleistung der Energiespeichertechnologie ermöglichen.
Ein Umweltgutachten dient dem Energieversorger als übersichtlicher Nachweis der Konformität mit den Vorgaben der InnAusV hinsichtlich § 13 Absatz 2 und befähigt die Anlage zur Inanspruchnahme der Förderung gemäß InnAusV.
Eine Rolle spielen Umweltgutachten zur Innovationsausschreibung für Betreiber von innovativen Anlagenkombinationen aus PV-Anlage und Speicher.
Auf Grundlage einer Lastfahrt, während der der Speicher zwei Stunden konstant beladen wird, beziehungsweise der Auswertung kontinuierlich aufgezeichneter Speicherdaten, wird die geforderte Einspeicherkapazität jährlich mit einem Umweltgutachten bestätigt.
Relevant sind hierbei der State Of Charge, eingespeicherte Energiemenge (kWh) und die Speicherleistung.
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