Mehrkosten durch Mehrwertsteuersenkung im Energie- und Versorgungsbereich

Das Corona-Steuerhilfegesetz - Fluch oder Segen? Im Gespräch mit unserem Experten Dr. Bastian Rüther (EnPQM GmbH) sind wir über einen Fakt gestolpert, den Sie beachten sollten

Überraschend hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets das Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Damit wird der Umsatzsteuersatz vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % (Regelsteuersatz) bzw. von 7 % auf 5 % (ermäßigter Steuersatz) abgesenkt.

Auf den ersten Blick eine für die Verbraucher erfreuliche Maßnahme. Betrachtet man den Sachverhalt jedoch genauer, ergibt sich nicht nur die Frage, ob die Umsatzsteuer ein geeignetes Instrument für eine kurzfristige Belebung der Konsumnachfragen sein kann. Vielmehr stellt diese auf sechs Monate beschränkte Absenkung des Steuersatzes die Unternehmen vor gewaltige Herausforderungen - und auch Endverbraucher werden von den Auswirkungen nicht verschont. Denken Sie nur einmal an Ihre Verbrauchsberechnungen:

In der Regel lesen die meisten Energieversorger, Wasserversorger, etc. die Zähler für kleinere Einheiten (sog. SLP-Abnahmestellen) zum Jahresende ab.

Nach den neuen Erlässen darf ab der zweiten Jahreshälfte 2020 (ab 01.07.2020) durch die Versorgungsunternehmen lediglich der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 16% bzw. 5% berechnet werden.

Die Folge: Werden die Zählerstände zum 30.06.2020 nicht abgelesen, erfolgt eine automatische Hochrechnung bis Ende des Jahres und damit eine statische und keine reelle Verteilung der Mehrwertsteuern (16%/19 % und 5%/7%) auf die Verbräuche.

Daher rät unser Experte Dr. Bastian Rüther, Geschäftsführer der EnPQM GmbH und langjähriger Lead-Auditor: „Um hierbei Mehrkosten oder Probleme zu vermeiden, sollten Sie am 30.06.2020 Ihre Zählerstände proaktiv fotografisch erfassen und Ihrem Versorger melden! Vermutlich wird dann zwar bei der Abrechnung eine zusätzliche tiefgründigere Rechnungsprüfung seitens der Unternehmen notwendig sein, jedoch kann nur so gewährleistet werden, dass Sie eine solide Abrechnung mit den tatsächlichen und nicht berechneten Kosten erhalten.

Sie haben Fragen oder Informationen zu diesem Thema? Melden Sie sich gern bei Frau Sindy Prommnitz

Zurück