Die Rolle des Freiwilligen Kohlenstoffmarktes in der Paris-Ära

Der freiwillige Kohlenstoffmarkt der Paris-Ära1 birgt Risiken und Potentiale, die Begrenzung der Erderwärmung auf 2°C zu erreichen – eine Bewertung der DEHSt

Im Übereinkommen von Paris (ÜvP) sind einige Neuerungen gegenüber dem Kyoto-Protokoll für die globale Steuerung von Treibhausgasemissionen (TGH) beschlossen worden, die nun in Kraft treten. So sind Staaten dazu verpflichtet, über ihre Klimaschutzziele und -maßnahmen (NCD, nationally determined contribution) zu berichten. Allerdings reichen nationale Emissionsziele nicht aus, um das 2°C-Ziel zu erreichen.

Der freiwillige Kohlenstoffmarkt hat zwar bisher eine vernachlässigbar kleine Bedeutung, aber dennoch das Potential, diese Lücke zu schließen. Er sieht vor, dass Marktakteure und Emittenten freiwillig Emissionsminderungsgutschriften (Zertifikate) kaufen, stilllegen und somit CO2-Senken oder Einsparungen an anderer Stelle finanzieren, z.B. in einem Entwicklungsland.

Die Nachfrage nach Emissionsminderungsgutschriften ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und kommt hauptsächlich aus dem privaten Sektor, insbesondere von multinationalen Unternehmen. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass dieselbe Emissionsminderung sowohl einer NCD als auch dem Käufer oder der Käuferin der Emissionsminderungsgutschrift zugeschrieben wird. Da dies eventuell zu einer falschen und zu optimistischen Bilanzierung führen kann, muss das Doppelzählen nach ÜvP vermieden werden.

Chancen und Anreize

Freiwillige marktbasierte Investitionen bieten die Chance, Kosten für Technologien zu senken. Dies kann positive Nebeneffekte für das Gastland (z.B. ein Entwicklungsland) haben und auch die Ambitionen zukünftiger NDC-Ziele erhöhen. Insbesondere in Ländern, die ihre NDCs mit geeigneten politischen Maßnahmen untermauern, sind die Chancen für eine nachhaltige Entwicklung besonders groß. Ergänzende finanzielle Unterstützung der Käufer*innen von Zertifikaten kann potenziellen Gastländern das Signal senden, dass ihre ehrgeizigen Bemühungen belohnt werden.

Marktmodelle und Maßnahmen

Die DEHSt identifiziert drei geeignete Marktmodelle und stellt wichtige Maßnahmen heraus. Bestimmende Kriterien für die Eignung eines Marktmodells sind dabei unter anderen die Sichtbarkeit in den Treibhausgasinventaren und die Absicht der Länder, ihre Zusagen zu erfüllen. Da das Doppelzählen das größte Risiko für das Erreichen des 2°C-Ziels des ÜvP ist, werden Modelle, die ein Doppelzählen ermöglichen, ausgeschlossen. Denkbar wären die drei folgenden:

  1. Das contribution claim Modell sieht vor, dass das Gastland an seinem NCD festhält und darauf verzichtet, die Emissionsminderung aus dem freiwilligen Markt für sich zu reklamieren. Die Verwaltungsregeln für dieses Verfahren müssen jedoch noch festgelegt werden, was eigene Kosten und Risiken birgt.
  2. Im non-NCD crediting Modell beschränkt sich der freiwillige Kohlenstoffmarkt auf Emissionsminderungen außerhalb des Geltungsbereichs der NDC-Ziele. Grundvoraussetzung ist transparente Kommunikation der NDC-Ziele und der Aktivitäten zur Emissionszertifizierung. Dies birgt die Gefahr, dass Staaten ihren Geltungsbereich der NDC-Ziele nicht ausweiten, was aber eine Forderung des ÜvP ist.
  3. Im NCD crediting Modell, wird die Emissionsminderung nur dem NDC-Ziel des Gastlandes angerechnet. Damit hätten Käuferinnen und Käufer eines Emissionsminderungszertifikats keinen Anspruch, ihre Emissionen durch den Erwerb des Zertifikats auszugleichen. Dies schließt aus, dass Käufer*innen eines Zertifikats ihre Aktivität als CO2-neutral bewerben können, was die Attraktivität der Zertifikate im Markt wahrscheinlich stark verringern würde.

Wenn Staaten dennoch an ihren NDC-Zielen festhalten, kommt es zu einer Emissionsminderung. Das contribution claim Modell sowie das non-NDC crediting Modell könnten sofort implementiert werden, während vor der Implementierung des NDC crediting Modells neue Regeln und Verfahren erforderlich sind.

Um ein Doppelzählen zu vermeiden, kann die Emissionsminderung, deren Zertifikat gehandelt wird, also nur entweder der Käufer*in, dem Gastland oder einem Bereich, der bisher nicht von NDC-Zielen adressiert war, zugerechnet werden. Langfristiges Ziel ist jedoch das Ausweiten der NDC-Ziele auf alle Emissionen und damit die Harmonisierung des freiwilligen und verpflichtenden Emissionshandels. Zudem werden Kompensationspotentiale in Zukunft begrenzt sein und sollten als Starthilfe für ein nachhaltiges Wirtschaften betrachtet werden.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema freiwilliger Kohlenstoffmarkt? Wenden Sie sich gerne an Felix Behrens oder Frank Blume im Team Carbon Footprint.

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1https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/EN/project-mechanisms/discussion-papers/future-role-voluntary-carbon-markets-summary.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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