Benchmarks (Emissionswerte) für die kostenlose Zuteilung der 4. Handelsperiode

Die EU Kommission hat einen Entwurf mit angepassten Benchmarks veröffentlicht: Sie beruhen auf Daten der Jahre 2016/17 und sind z.T. wesentlich niedriger als in der 3. Handelsperiode

Auch in der kommenden vierten Handelsperiode des EU-Emissionshandels haben Anlagenbetreiber wieder die Möglichkeit, Emissionsgenehmigungen (Zertifikate) kostenlos zu erhalten. Kostenlose Zuteilungen erhalten Produzenten von bestimmten Produkten und Wärme, ausgenommen ist die Erzeugung von Strom. Die DEHSt erklärt in ihrem Leitfaden zur Zuteilung ausführlich alle Hintergründe. Bei dieser kostenlosen Zuteilung ergibt sich die Gesamtmenge an verschenkten Zertifikaten pro Zuteilungselement aus dem Produkt von Benchmark, historischer Aktivitätsrate, Carbon-Leakage-Faktor und Kürzungsfaktor. Von Carbon-Leakage gefährdete Produkte bekommen 100% kostenlose Zuteilung. Letzterer stellt sicher, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird.
In dem nun veröffentlichten Entwurf wird das Zustandekommen der neuen Benchmarks erklärt.

Bereits 2011 hat die EU Kommission für 54 Produkte Benchmark-Werte veröffentlicht, die für die Zuteilung der dritten Handelsperiode maßgeblich war. Die Datengrundlage dieser Werte aus den Jahren 2007/08 war jedoch sehr dünn und z.T. aus Literaturwerten ermittelt. Die neuen Benchmarks hingegen beruhen auf den verifizierten Zuteilungsanträgen, die die Berichtsjahre 2016/17 beinhalten. Aus diesen Daten wurden je Zuteilungselement (Produkt oder Wärme) die Emissionswerte der effizientesten 10% der Produzenten gemittelt.

Durch lineare Extrapolation dieser beiden Sätze von Benchmark-Werten ergibt sich außerdem eine zeitliche Entwicklung für die Zukunft. Da 2003 diese Verbesserungsrate für 15 Jahre rechtlich bindend zwischen 3% und 24% festgelegt wurde, liegt der lineare Rückgang der Benchmarks in diesem Bereich. Unter anderem sind Gips, Kalk, Koks, Raffinerieprodukte, Wärme und der Brennstoff-Benchmark von einem maximalen Rückgang der Benchmark-Werte um 24% betroffen. Die Liste der aktuellen Werte und deren empirische Rechtfertigung finden Sie bei der EU-KOM, wo der Entwurf bis zum 4.1.2021 zur Konsultation steht.


Das weitere Procedere der Kostenlosen Zuteilung sieht vor, dass Mitgliedstaaten die vorläufige Menge an kostenlosen Zertifikaten der EU-Kommission vorlegen, damit diese den Kürzungsfaktor entsprechend einstellen können. Erst nach der anschließenden Genehmigung durch die EU-Kommission sind die Mitgliedstaaten berechtigt, Zertifikate kostenlos zu verteilen. Die Anlagenbetreiber benötigen diese jedoch erst zum Jahresbeginn 2022.

Es sei darauf hingewiesen, dass die kostenlos zugeteilten Zertifikate für die neue Handelsperiode gelten und deshalb nicht für Verpflichtungen aus dem Jahr 2020 verwendet werden können.

Haben Sie Fragen zum Thema Emissionshandel? Wenden Sie sich auch gerne an Felix Behrens oder David Kroll.

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