Forschungsvorhaben Energie- und Stromsteuergesetz (EnergieStG und StromStG)

Forschungsauftrag des Bundesministerium der Finanzen zum Effekt einer Novellierung der Entlastungsbestände durch Energie- und Stromsteuergesetz auf das produzierende Gewerbe ausgeschrieben

Der sog. „Spitzenausgleich“ für energieintensive Unternehmen nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG und auch die Entlastungen von Unternehmen nach § 54 EnergieStG und § 9b StromStG sollen ab 2023 neu geregelt werden. Mit dem am 11. Januar 2021 ausgeschriebenen Forschungsauftrag des Bundesministeriums der Finanzen soll nun untersucht werden, inwieweit es administrativ möglich ist, dass Unternehmen als verpflichtende Voraussetzung für die Gewährung des Spitzenausgleichs einen Nachweis über die Durchführung von Energieeffizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen erbringen.

Die Projektbeschreibung verdeutlicht unter anderem auch, dass der künftige Spitzenausgleich zielgerichteter den tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen zugutekommen soll. Auch wird eine Orientierung an der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG, an der derzeit erarbeiteten Carbon-Leakage-Verordnung im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels und der Strompreiskompensation angeregt.

Die Entlastungsregelungen sollen künftig mehr an den klima- und energiepolitischen Ziele Deutschlands ausgerichtet sein.

Die Teilnahmefrist endet am 8. Februar 2021. Die Projektbeschreibung des Forschungsvorhaben finden Sie hier.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Spitzenausgleich? Wenden Sie sich gerne an Lisa Ziersch.

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