Neues BAFA-Förderprogramm seit Anfang 2021: Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Das BAFA hat die Struktur seiner Energieeffizienz-Förderprogramme umgestellt – manches ist jedoch beim Alten geblieben. Unsere Weiterbildungen wurden bereits angepasst

Mit den Förderprogrammen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll die Energieeffizienz in Deutschland gesteigert werden. Im Fokus stehen dabei jeweils verschiedene Zielgruppen.

Bis Ende 2020 konnten sich KMU im Programm „Energieberatung im Mittelstand“ teilweise die Kosten für Energieeffizienzberatungen erstatten lassen, sofern der Berater über eine BAFA-Zulassung verfügt – die GUTcert Akademie bot selbstverständlich im Energiebereich eine entsprechende Weiterbildung an.

Diese Schulung gibt es inhaltlich unverändert auch im Jahr 2021, nur die Bezeichnung hat sich geändert. Seit Januar hat das BAFA die EBM-Förderung mit der Beratungsförderung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen zusammengeführt, das neue Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ wiederum hat drei Module:

  1. Energieaudit DIN EN 16247
  2. Energieberatung DIN V 18599
  3. Contracting-Orientierungsberatung

Die Anforderungen, die im alten Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand an Berater gestellt wurden, decken sich mit denen im neuen Modul 1 (DIN EN 16247), insbesondere der Umfang von 80 UE und die thematischen Bedingungen sind gleichgeblieben.

Neuer Titel des achttägigen Kompaktkurses ist demnach: „BAFA-Energieberater (Modul 1 - EN 16247) / Energieauditor EDL-G“.

Für die Module 2 und 3 haben wir aktuell noch keine Schulungen im Angebot, befinden uns jedoch dazu in der Evaluation und Planung. Wenn Sie Interesse haben, lassen Sie es uns also gerne unter akademie@gut-cert.de wissen!

Bei Fragen zum Thema Energieeffizienz, Energieaudits & Co. steht Ihnen Lisa Ziersch gerne zur Verfügung.

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