Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie in Kraft getreten

Sie investieren in emissionsarme Verfahren und unterliegen dem EU-Emissionshandel? Das BMU unterstützt die energieintensive Industrie auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität

Am 1. Januar 2021 ist die „Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie“ in Kraft getreten, die Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist und so einen weiteren Beitrag leistet, dass Deutschland bis zum Jahr 2050 das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität erreicht. Insgesamt wurden für das gleichnamige Förderprogramm zwei Milliarden Euro zur Förderung von Projekten im Bereich der Dekarbonisierung zur Verfügung gestellt.

Antragsvoraussetzungen

Einen Fördermittelantrag können Unternehmen oder Konsortien von Unternehmen stellen, die über Anlagen mit folgenden Voraussetzungen verfügen:

Die Arten von förderfähigen Projekten sind breit gefächert. Grundsätzlich ist eine Förderung für alle Projekte möglich, in denen neue emissionsarme Verfahren zur Herstellung oder Produktion, sowie alternative Produkte und deren Verfahren entwickelt werden. Auch Brückentechnologien und Monitoringverfahren zur Erfolgskontrolle können gefördert werden. Die Voraussetzung ist, dass die Forschung und Entwicklung bereits weiter fortgeschritten ist (Technologiereifegrad 4) oder bereits Versuchsanlagen betrieben werden. Projekte mit den Schwerpunkten Energieeffizienz, Leichtbau oder Speicherung von CO2 sind im Rahmen dieser Richtlinie grundsätzlich nicht förderfähig.

Antrags- und Kontaktstelle

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat als erste Kontaktstelle das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Cottbus festgelegt. Interessierte Unternehmen können dort ohne weiteres eine Projektskizze einreichen, die dann fachlich bewertet wird. Sollte die Skizze als ausreichend angesehen werden, kann das Unternehmen einen Antrag auf Fördermittel an das KEI stellen. Ist dieser aussagekräftig, entscheidet das BMU über die Bewilligung der Mittel.

Das Antragsverfahrens ist in der folgenden Graphik dargestellt.

Quelle: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/

Ansprechpartner

Für weitere Fragen rund um das Thema Dekarbonisierung und Treibhausgasbilanzen wenden Sie sich gerne an Frank Blume von der GUTcert.

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