EU-KOM gibt sektorübergreifenden Korrekturfaktor bekannt

Die EU-Kommission ermittelt den sektorübergreifenden Korrekturfaktor für 2021 bis 2025 auf 100 Prozent, sodass keine sektorübergreifende Kürzung der Zuteilungsmengen erforderlich ist

Im europäischen Emissionshandel wird eine begrenzte Anzahl der Emissionsberechtigungen kostenlos an einen Teil der Unternehmen verteilt. Um zu verhindern, dass die kostenfreien Zuteilungsmengen die Zahl der verfügbaren Zertifikate übersteigen, wird der sektorübergreifende Korrekturfaktor (cross-sectoral correction factor – CSCF) angewendet. Dieser Faktor kürzt die Zuteilungen aller Teilnehmer des ETS um den gleichen prozentualen Wert. In den Jahren 2013 bis 2020 lag der CSCF zwischen ca. 78 und 89%.

Nun hat die EU-Kommission am 31.05.2021 den CSCF der kostenfreien Zuteilungsmengen für die Jahre 2021 bis 2025 bekannt gegeben. Für den ersten Zuteilungszeitraum der 4. Handelsperiode wurde ein Korrekturfaktor von 100 Prozent ermittelt. Dies bedeutet, dass zwischen 2021 und 2025 keine sektorübergreifende Kürzung der Zuteilungsmengen erforderlich ist.

Hintergrund:

Der CSCF wird mithilfe der sog. NIMs-Listen (National Implementation Measures – Nationale Umsetzungsmaßnahmen) bestimmt. Diese beinhalten die vorläufigen Zuteilungsmengen der Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen für die 4. Handelsperiode. Die NIMs-Listen für 2021–2025 wurden bis zum 31.05.2021 an die EU-KOM übermittelt.

Mit Bekanntgabe des CSCF können nun die endgültigen Zuteilungsmengen berechnet werden. Die Nationalen Zuteilungstabellen (National Allocation Tables – NAT) mit den finalen Zuteilungsmengen werden nun geprüft. Anschließend werden die Zuteilungsbescheide an die Anlagenbetreiber versandt und das Warten hat ein Ende.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum CSCF oder zum EU-Emissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der EU-KOM

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